Privat- und Berufs-Rechtsschutz

Damit Sie im Alltag und im Beruf geschützt sind

Als Familienoberhaupt tragen Sie nicht nur für sich die Verantwortung, sondern auch für Ihren (Ehe-) Partner und Ihre Kinder. Mit der Anzahl der Familienmitglieder erhöht sich auch das Risiko von Rechtsstreitigkeiten.
Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz gilt für Sie und Ihre Familienmitglieder auch als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen und privaten Verkehrsmitteln und umfasst folgende Gebiete:
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle selbstbewohnten Wohneinheiten des Versicherungsnehmers in Deutschland
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Steuer-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
  • Allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten

Der Schutz ist erweiterbar

Bitte beachten Sie: Bei Streitigkeiten aus gewerblicher, freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit benötigen Sie den ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe.

Auch Streitigkeiten im Verkehrsbereich gehören nicht zum Versicherungsumfang. Diese Leistung bietet entweder der Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder der Kfz-Rechtsschutz.

Damit der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz optimal zu Ihrem Bedarf passt, beraten wir Sie gerne. Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der Familien-Rechtsschutz der ALLRECHT bietet, finden Sie auch unter den Leistungsbeispielen.

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