Als Familienoberhaupt tragen Sie nicht
nur für sich die Verantwortung, sondern auch für Ihren (Ehe-) Partner und
Ihre Kinder. Mit der Anzahl der Familienmitglieder erhöht sich auch das
Risiko von Rechtsstreitigkeiten.
Der Privat- und Berufs-Rechtsschutz gilt für Sie und Ihre Familienmitglieder
auch als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgäste in öffentlichen und
privaten Verkehrsmitteln und umfasst folgende Gebiete:
- Schadenersatz-Rechtsschutz
- Arbeits-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz für alle
selbstbewohnten Wohneinheiten des Versicherungsnehmers in Deutschland
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
- Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
- Straf-Rechtsschutz
- Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
- Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
- Steuer-Rechtsschutz
- Sozial-Rechtsschutz
- erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien-,
Lebenspartnerschafts- und Erbrecht
- Allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz vor
Gerichten
Der Schutz ist erweiterbar
Bitte beachten Sie: Bei Streitigkeiten aus gewerblicher,
freiberuflicher oder sonstiger selbstständiger Tätigkeit benötigen Sie den
ALLRECHT
Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe.
Auch Streitigkeiten im Verkehrsbereich gehören nicht zum
Versicherungsumfang. Diese Leistung bietet entweder der
Privat-,
Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz oder der
Kfz-Rechtsschutz.
Damit der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz optimal zu Ihrem Bedarf passt,
beraten wir Sie gerne. Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der
Familien-Rechtsschutz der ALLRECHT bietet, finden Sie auch unter den
Leistungsbeispielen.