Sie wollen, dass Ihre ganze Familie in Rechtsfragen
geschützt ist? Mit dem ALLRECHT Familien-Rechtsschutz kein Problem. Denn je
nach Tarif ist die gesamte Familie versichert. Dies gilt natürlich auch für
Lebenspartnerschaften ohne Trauschein. Und ohne Altersbeschränkung für alle
Kinder, die in dieser Familie bzw. Lebensgemeinschaft leben, solange sie
noch keinen eigenen Beruf ausüben und dafür eine leistungsbezogene Bezahlung
erhalten.
Welche Leistungen Ihnen der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz bietet, erfahren
Sie unter Produktdetails. Auch die Versicherungsbedingungen dazu können Sie
online abrufen.
Bitte beachten Sie: Für Singles und auch allein erziehende Elternteile hat
die ALLRECHT gesonderte Pakete. Deshalb empfehlen wir ein Gespräch mit einem
unserer Außendienstmitarbeiter.
Die richtige Bedarfsermittlung ist Wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Familien-Rechtsschutzversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie unten auf dieser Seite beantwortet.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, welche finanziellen Folgen ein Rechtsstreit für Sie und Ihre Familie haben kann und wie Sie sich dagegen schützen können, sprechen Sie uns an. Wir beraten Sie gern.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Ich habe eine Privat-Haftpflichtversicherung. Reicht das nicht, um Kosten von Rechtsstreitigkeiten zu tragen?Die Privat-Haftpflicht schützt Sie, wenn ein Dritter
Schadenersatzforderungen gegen Sie berechtigt oder unberechtigt geltend
macht. Aber sie unterstützt Sie nicht, wenn Sie selbst Forderungen
durchsetzen wollen oder sich gegen Bescheide u.a. wehren wollen. Solche
Kosten ersetzt Ihnen aber die ALLRECHT mit dem Familien-Rechtsschutz.
Ja, Strafrechtliche Rechtsstreitigkeiten im beruflichen Bereich sind im Familien-Rechtsschutz mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die hierfür einen zusätzlichen Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe benötigen.