In Ihrem Alltag als Unternehmer müssen Sie täglich existenzielle
Entscheidung treffen. Da können Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Zulieferern
oder Kunden schnell vor Gericht landen. Der Rechtsschutz für Handwerk,
Handel und Gewerbe schützt Sie vor den finanziellen Folgen von
Rechtsstreitigkeiten und besteht (wenn jeweils vereinbart)
- für Sie bei Ausübung Ihrer selbstständigen
Tätigkeit,
- für Ihre Mitarbeiter bei Ausübung der beruflichen
Tätigkeit für Sie,
- für alle von Ihnen selbstgenutzten
Gewerbeeinheiten in Deutschland,
- für alle auf den Betrieb zugelassenen Land-Kfz
und Anhänger,
- für Sie bzw. Ihren Betrieb als Mieter von zum
vorübergehenden Gebrauch gemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen
(Land-Kfz und Anhänger),
- für die im Versicherungsschein genannte Person
als berechtigter Fahrer und Insasse von fremden Kraftfahrzeugen sowie
als Fußgänger, Radfahrer und Fahrgast in öffentlichen oder privaten
Verkehrsmitteln,
- für alle fremden Personen als berechtigte Fahrer
und Insassen der firmeneigenen Landfahrzeuge und der oben genannten
Selbstfahrer-Vermietfahrzeuge.
Wie Sie sich mit dem Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe der
ALLRECHT schützen können, erfahren Sie unter
Produktdetails. Auch die
Versicherungsbedingungen dazu können Sie online abrufen.
Die richtige Bedarfsermittlung ist Wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal,
wenn der Bedarf festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir
Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Firmen-Rechtsschutzversicherung.
Einige dieser Fragen haben wir für Sie unten auf dieser Seite beantwortet.
Mit der Zukunft spielt man
nicht
Kümmern Sie sich um den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Die
finanziellen Folgen aus einem Rechtsstreit überlassen Sie der ALLRECHT.
- Schadenersatz-Rechtsschutz
Nach einer Sachbeschädigung, beispielsweise an einer
Arbeitsmaschine, müssen die Reparaturkosten, die
Wiederherstellungskosten und die Kosten der Betriebsunterbrechung gegen
den Verursacher durchgesetzt werden.
- Arbeits-Rechtsschutz
Sie kündigen einem Arbeitnehmer wegen schlechter Arbeitsleistung.
Dieser begehrt vor dem Arbeitsgericht Kündigungsschutz.
- Steuer-Rechtsschutz vor
Gerichten
Die Finanzbehörde verlangt, dass Sie ab sofort für jeden übernommenen
Auftrag eine erhebliche Steuervorauszahlung abführen müssen. Sie halten
die geforderten Beträge für zu hoch.
- Sozial-Rechtsschutz vor
Gerichten
Vor einem deutschen Sozialgericht muss gestritten werden, weil Sie
angeblich die Sozialversicherungsbeiträge nicht ordnungsgemäß abgeführt
haben.
- Disziplinar- und
Standes-Rechtsschutz
Disziplinar-Rechtsschutz: Von
Disziplinar-Verfahren können Wehrpflichtige, Beamte oder Zeitsoldaten
betroffen sein, z.B. wegen angeblich pflichtwidrigem Verhalten. Standes
-Rechtsschutz: Gegen den Angehörigen eines Berufes mit
Standesrecht (z.B. Arzt, Steuerberater und Rechtsanwalt) leitet die
zuständige Kammer ein Standesrecht-Verfahren wegen angeblicher
Pflichtwidrigkeiten ein. Es droht der Verlust der Zulassung.
- Straf-Rechtsschutz
Durch Unachtsamkeit eines Ihrer Mitarbeiter kommt es bei Arbeiten
im Haus eines Kunden zu einem Feuer, bei dem Hausbewohner
Brandverletzungen und Rauchvergiftungen erleiden. Gegen Sie und den
verantwortlichen Mitarbeiter
wird ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet.
-
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Sie müssen sich gegen den Vorwurf verteidigen, Sie hätten gegen die
Vorschriften zur Unfallverhütung verstoßen.
- Verwaltungs-Rechtsschutz vor
Gerichten
In nicht-verkehrsrechtlichen Angelegenheiten Ihnen wird die
Gewerbeerlaubnis entzogen. Sie müssen vor dem Verwaltungsgericht klagen.
- Daten-Rechtsschutz
Sie sollen gegen das Bundesdatenschutzgesetz verstoßen haben. Zur
gerichtlichen Abwehr benötigen Sie den Rat oder die Auskunft eines
Fachanwaltes.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, welche finanziellen Folgen ein
Rechtsstreit für Sie und Ihre Firma haben kann und wie Sie sich dagegen mit
Ihrer ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe schützen
können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen
wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Wir haben eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Reicht das nicht, um Kosten von Rechtsauseinandersetzungen zu tragen?
Die Betriebshaftpflichtversicherung schützt Sie davor, dass Dritte
berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzforderungen gegen Sie geltend
machen. Aber Sie hilft Ihnen nicht, Ihrerseits Forderungen durchzusetzen,
sich gegen Bescheide zu wehren oder sonst Ihr Recht durchzusetzen. Dafür ist
der ALLRECHT Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe da.
Ich habe einem ehemaligen Mitarbeiter ein
Darlehen gewährt, das dieser nicht zurückzahlt. Jetzt steht ein Prozess an.
Muss ich die Kosten selber tragen?
Nein. Der Rechtsschutz für Handwerk, Handel und Gewerbe gilt auch für
arbeitsrechtliche Angelegenheiten.