Wie Sie sich mit dem ALLRECHT Kfz-Rechtsschutz schützen können, erfahren Sie unter Produktdetails. Auch die Versicherungsbedingungen dazu können Sie online abrufen.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Kfz-Rechtsschutzversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.
Damit Sie Ihr Recht auch durchsetzen können
Ob aus Rücksichtslosigkeit, Fahrlässigkeit oder aus Unaufmerksamkeit – ein
Schaden ist im Straßenverkehr schnell entstanden. Muss die Schuldfrage vor
Gericht geklärt werden, brauchen Sie einen fachlich versierten
Rechtsbeistand, der Ihre Interessen vertritt. Die finanziellen Folgen –
sofern versichert – übernimmt die ALLRECHT.
Darüber hinaus können Kosten entstehen für Zeugen, Sachverständige und auch
Reisekosten zum Gericht. ALLRECHT übernimmt diese Kosten – auch dann wenn
Sie den Prozess verlieren oder mit einem Vergleich beenden sollten.
Damit der Schutz „passt“
Ob Sie ein oder mehrere Fahrzeuge besitzen, oder ob Sie ein nicht auf Sie
zugelassenes Fahrzeug fahren – die ALLRECHT bietet Ihnen den passenden
Schutz für Ihre Bedürfnisse. Sie haben die Wahl zwischen dem
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, für welche Folgen Sie mit dem
Kfz-Rechtsschutz abgesichert sind, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten
Sie gern.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung stellt Sie von Ansprüchen frei, die gegen Sie zum Beispiel vom Unfallgegner gerichtet werden. Das heißt, ein Dritter macht berechtigt oder unberechtigt Schadenersatz- oder Schmerzensgeldforderungen gegen Sie in Zusammenhang mit Ihrem Fahrzeug geltend. Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung kommt aber beispielsweise nicht dafür auf, wenn Sie selber gegen einen anderen Unfallbeteiligten Schadenersatz- und andere Ansprüche durchsetzen wollen. Diese Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung für Sie.