Mit dem Privat-, Berufs- und
Verkehrs-Rechtsschutz schützen Sie Ihre Familie über die Leistungen des
Privat- und
Berufs-Rechtsschutzes hinaus auch vor den Kosten von
Verkehrsstreitigkeiten. Der Versicherungsumfang gilt im Verkehrsbereich für
- Sie und die mitversicherten Personen als
Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer, berechtigte Fahrer und
Insassen aller auf diesen Personenkreis bei Vertragsabschluss oder
während der Vertragsdauer zugelassenen, amtlich registrierten oder mit
Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuge und Anhänger
sowie von diesen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum vorübergehenden
Gebrauch gemieteten Motorfahrzeuge zu Lande (so genannte
„familieneigene“ Fahrzeuge) sowie als berechtigte Fahrer und Insassen
fremder Fahrzeuge
- alle berechtigten Fahrer und Insassen der
„familieneigenen“ Fahrzeuge.
Damit der ALLRECHT Familien-Rechtsschutz optimal zu
Ihrem Bedarf passt, beraten wir Sie gerne. Mehr darüber, welche Leistungen
Ihnen der Familien-Rechtsschutz bietet, finden Sie auch unter den
Leistungsbeispielen.