Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe. Je nach Beihilfevorschrift beziehungsweise Familienstand fällt die Beihilfe jedoch unterschiedlich hoch aus:
Ein Beihilfeanspruch besteht für den Ehegatten nur dann, wenn dieser
nicht mehr als insgesamt 18.000 Euro an Einkünften erzielt hat - und zwar im
vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags. Kinder sind in
der Regel immer dann berücksichtigungsfähig, wenn dem Beihilfeberechtigten
Kindergeld für sie zusteht.
Das bedeutet für Sie, dass Sie in jedem Fall für einen größeren Anteil ihrer
Krankheitskosten allein aufkommen müssen.
Was die Beihilfe nicht übernimmt
Darüber hinaus erstattet die Beihilfe keinesfalls alle, sondern nur die
„beihilfefähigen Aufwendungen“.
Das heißt, dass Sie bei Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung,
Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder auch Heilkuren und
Sanatoriumsaufenthalte damit rechnen müssen, dass diese Kosten nicht oder
nicht vollständig als beihilfefähig angesehen werden. Auch im Krankenhaus
sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig, außerdem gelten
Selbstbehalte für die stationäre Unterbringung sowie zusätzlich für eine
Unterbringung im Zweibettzimmer.
Volle Leistung mit den SIGNAL IDUNA Beihilfetarifen
Sowohl für die von der Beihilfe nicht übernommenen Differenz zu 100 Prozent
der Krankheitskosten als auch für die nicht als beihilfefähig eingestuften
Kosten gibt es eine Lösung mit den maßgeschneiderten
SIGNAL IDUNA-Beihilfetarifen.
Mehr darüber erfahren Sie unter
Produktdetails.
Bedarfsermittlung wichtig
Viele Kunden stellen Fragen zu den Möglichkeiten, die nach Beihilfe
verbleibenden Restkosten abzusichern. Einige davon finden Sie unten auf
diesen Seiten.
Viel wichtiger ist aber noch etwas anderes: Auch die beste Versicherung
erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt
und richtig umgesetzt wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich
von uns beraten lassen.
Das können Sie erwarten
Mit den Beihilfetarifen der SIGNAL IDUNA decken Sie Krankheitskosten ab, die
von der Beihilfe nicht übernommen oder nicht als beihilfefähig angesehen
werden.
Mit dem Tarif BA0 stocken Sie die Erstattung der ambulanten und
zahnärztlichen Krankheitskosten auf 100 Prozent auf. Der Tarif sieht unter
anderem folgende Leistungen vor:
Damit Einschränkungen nicht zu Ihren Lasten gehen
Insbesondere bei Zahnersatz sind nicht alle
entstehenden Kosten beihilfefähig - damit entstehen für Sie teilweise hohe
Eigenanteile. Beamtenanwärter und Referendare erhalten überhaupt keine
Aufwendungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen mehr.
Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht als beihilfefähig
angesehen. Auch bei Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland,
Schutzimpfungen oder Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte gibt es
Einschränkungen.
Im Krankenhaus müssen Sie pro Jahr einen Selbstbehalt für die ersten 28 Tage
Aufenthalt in Höhe von täglich 10 Euro hinnehmen. 14,50 Euro täglich werden
abgezogen, wenn Sie im Zweibettzimmer untergebracht sind. Verschiedene
weitere Kosten sind nicht voll oder nicht beihilfefähig.
Das können Sie mit den Ergänzungstarifen SEB und EKH 10 auffangen. Mehr dazu
finden Sie hier...
Damit die Vorsorge „passt“
Damit die private Beihilfeversicherung ihre Zwecke optimal erfüllt, ist einiges zu bedenken. Deshalb ist die Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA empfehlenswert.
Gut zu wissen, dass es die SIGNAL IDUNA Beihilfetarife
gibt
Beamte erhalten nach den jeweiligen Beihilfevorschriften zum Beispiel von
Bund und Ländern unterschiedlich hohe Prozentsätze der Krankheitskosten
erstattet. Hinzu kommt, dass nicht alle Krankheitskosten in vollem Umfang
beihilfe- und damit erstattungsfähig sind.
Trotz der Fürsorge des Dienstherrn sind Beamte nicht ausreichend
abgesichert, um gerade auch außerordentlich hohe Aufwendungen der Behandlung
selbst tragen zu können.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie mit der privaten
Beihilfeversicherung ihre Restkosten nach Erstattung durch die Beihilfe
wirkungsvoll absichern, sprechen Sie am besten mit uns.
Fragen Sie - wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Grundsätzlich ja, aber nicht in vollem Umfang. Vielmehr werden vielfach
nur zwischen 50 und bestenfalls 80% der Krankheitskosten übernommen. Damit
verbleibt ein erhebliches Kostenrisiko bei Ihnen.
Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wie sich Ihr Beihilfesatz geändert hat, dann passen wir Ihre Beihilfeversicherung entsprechend an.