Gut zu wissen, dass Sie auch den Rest erstattet bekommen

Als Beamtin oder Beamter erhalten Sie von Ihrem Dienstherrn Beihilfe. Je nach Beihilfevorschrift beziehungsweise Familienstand fällt die Beihilfe jedoch unterschiedlich hoch aus:

Ein Beihilfeanspruch besteht für den Ehegatten nur dann, wenn dieser nicht mehr als insgesamt 18.000 Euro an Einkünften erzielt hat - und zwar im vorletzten Kalenderjahr vor der Stellung des Beihilfeantrags. Kinder sind in der Regel immer dann berücksichtigungsfähig, wenn dem Beihilfeberechtigten Kindergeld für sie zusteht.

Das bedeutet für Sie, dass Sie in jedem Fall für einen größeren Anteil ihrer Krankheitskosten allein aufkommen müssen.

Was die Beihilfe nicht übernimmt

Darüber hinaus erstattet die Beihilfe keinesfalls alle, sondern nur die „beihilfefähigen Aufwendungen“.
Das heißt, dass Sie bei Zahnersatz, Sehhilfen, Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder auch Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte damit rechnen müssen, dass diese Kosten nicht oder nicht vollständig als beihilfefähig angesehen werden. Auch im Krankenhaus sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig, außerdem gelten Selbstbehalte für die stationäre Unterbringung sowie zusätzlich für eine Unterbringung im Zweibettzimmer.

Volle Leistung mit den SIGNAL IDUNA Beihilfetarifen

Sowohl für die von der Beihilfe nicht übernommenen Differenz zu 100 Prozent der Krankheitskosten als auch für die nicht als beihilfefähig eingestuften Kosten gibt es eine Lösung mit den maßgeschneiderten SIGNAL IDUNA-Beihilfetarifen.

Mehr darüber erfahren Sie unter Produktdetails.

Bedarfsermittlung wichtig

Viele Kunden stellen Fragen zu den Möglichkeiten, die nach Beihilfe verbleibenden Restkosten abzusichern. Einige davon finden Sie unten auf diesen Seiten.
Viel wichtiger ist aber noch etwas anderes: Auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich von uns beraten lassen.

Produktdetails

Das können Sie erwarten

Mit den Beihilfetarifen der SIGNAL IDUNA decken Sie Krankheitskosten ab, die von der Beihilfe nicht übernommen oder nicht als beihilfefähig angesehen werden.
Mit dem Tarif BA0 stocken Sie die Erstattung der ambulanten und zahnärztlichen Krankheitskosten auf 100 Prozent auf. Der Tarif sieht unter anderem folgende Leistungen vor:


Damit Einschränkungen nicht zu Ihren Lasten gehen

Insbesondere bei Zahnersatz sind nicht alle entstehenden Kosten beihilfefähig - damit entstehen für Sie teilweise hohe Eigenanteile. Beamtenanwärter und Referendare erhalten überhaupt keine Aufwendungen für Zahnersatz und kieferorthopädische Leistungen mehr.

Brillen und Kontaktlinsen werden grundsätzlich nicht als beihilfefähig angesehen. Auch bei Heilpraktikerbehandlung, Heilbehandlung im Ausland, Schutzimpfungen oder Kosten für Heilkuren und Sanatoriumsaufenthalte gibt es Einschränkungen.


Im Krankenhaus müssen Sie pro Jahr einen Selbstbehalt für die ersten 28 Tage Aufenthalt in Höhe von täglich 10 Euro hinnehmen. 14,50 Euro täglich werden abgezogen, wenn Sie im Zweibettzimmer untergebracht sind. Verschiedene weitere Kosten sind nicht voll oder nicht beihilfefähig.

Das können Sie mit den Ergänzungstarifen SEB und EKH 10 auffangen. Mehr dazu finden Sie hier...

 

Damit die Vorsorge „passt“

Damit die private Beihilfeversicherung ihre Zwecke optimal erfüllt, ist einiges zu bedenken. Deshalb ist die Beratung durch Ihre SIGNAL IDUNA empfehlenswert.

Leistungsbeispiele

Gut zu wissen, dass es die SIGNAL IDUNA Beihilfetarife gibt

Beamte erhalten nach den jeweiligen Beihilfevorschriften zum Beispiel von Bund und Ländern unterschiedlich hohe Prozentsätze der Krankheitskosten erstattet. Hinzu kommt, dass nicht alle Krankheitskosten in vollem Umfang beihilfe- und damit erstattungsfähig sind.

Trotz der Fürsorge des Dienstherrn sind Beamte nicht ausreichend abgesichert, um gerade auch außerordentlich hohe Aufwendungen der Behandlung selbst tragen zu können.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie mit der privaten Beihilfeversicherung ihre Restkosten nach Erstattung durch die Beihilfe wirkungsvoll absichern, sprechen Sie am besten mit uns.

 

Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Lösungen zur Beihilfeversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über Ihre Beihilfeversicherung der SIGNAL IDUNA informieren und die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon ist jedoch ein Gespräch mit Ihrer SIGNAL IDUNA empfehlenswert, denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nicht, wenn nicht der Bedarf ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

 

Fragen und Antworten

Fragen Sie - wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.


Muss mein Dienstherr nicht im Rahmen seiner Fürsorgepflicht für meine Krankheitskosten aufkommen?

Grundsätzlich ja, aber nicht in vollem Umfang. Vielmehr werden vielfach nur zwischen 50 und bestenfalls 80% der Krankheitskosten übernommen. Damit verbleibt ein erhebliches Kostenrisiko bei Ihnen.


Was passiert, wenn sich mein Beihilfesatz ändert?

Teilen Sie uns bitte rechtzeitig mit, wie sich Ihr Beihilfesatz geändert hat, dann passen wir Ihre Beihilfeversicherung entsprechend an.