Ambulante und zahnärztliche Behandlung (Erstattung entsprechend der vereinbarten Tarifstufe)
Ärztliche Behandlung
Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist
nicht auf die Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich gilt das auch für
Spezialisten – und zwar ohne Überweisung oder andere Formalitäten. Wir
leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ).
Heilpraktikerbehandlung
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir
erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH
85), höchstens jedoch bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.
Vorsorgeuntersuchungen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung von
Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen. Für
Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das vorher
schriftlich zugesagt haben.
Schutzimpfungen
Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen bei
Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutzimpfungen, Impfungen
gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-Encephalitis;
einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.
Psychotherapie
Wir erstatten - nach vorheriger schriftlicher Zusage - die Kosten für
psychotherapeutische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von
ihnen angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem anerkannten
Psychotherapeuten durchgeführt werden. Erstattungsfähig sind 30 Sitzungen je
Kalenderjahr zu 100%; weitere Sitzungen im gleichen Kalenderjahr sind zur
Hälfte erstattungsfähig.
Ambulante Transportkosten
Kosten für den medizinisch notwendigen Unfall- und Notfalltransport werden
erstattet.
Medikamente
Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten
Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke beziehen, erhalten
Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische und anthroposophische
Arzneimittel und Psychopharmaka. Medikamente übernehmen wir ohne Begrenzung
auf Festbeträge.
Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen)
Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik,
Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung,
Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich anerkannter
Heilberufe durchgeführt werden.
Hilfsmittel
Kosten für Brillen (Gestell und Gläser), alternativ Kontaktlinsen, erkennen
wir bis zu 100 EUR Rechnungsbetrag an. Außerdem leisten wir für Hörgeräte
(bis 1.000 EUR je Ohr), Sprechhilfen, Einlagen oder maßgefertigte
orthopädische Schuhe (bis 1.000 EUR je Paar), Gummistrümpfe, Kunstaugen,
Schienenapparate, Krankenfahrstuhl (bis 1.500 EUR), Arm und Beinprothesen,
Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher Art werden innerhalb von 3
Kalenderjahren einmal erstattet. Diese zeitliche Begrenzung entfällt für
Kinder unter 15 Jahren. Sehhilfen werden immer auch bei einer Änderung der
Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien erstattet.
Zahnärztliche Behandlung, Zahnprophylaxe
Wir erstatten bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte
(GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie
Mund- und Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine
Eingriffe.
Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 60% der Kosten (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig. Dieser Tarif honoriert
speziell die Zahnvorsorge, sodass Sie durch jährliche Kontrolluntersuchungen
beim Zahnarzt den erstattungsfähigen %-Satz in 20%-Schritten auf max. 100%
steigern können. Voraussetzung ist, dass sich aus der Kontrolluntersuchung
keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. dass ein behandlungsbedürftiges
Gebiss im selben Jahr vollständig saniert wird. Die erste
Kontrolluntersuchung ist im Folgejahr nach Versicherungsbeginn erforderlich.
Der erstattungsfähige Prozentsatz kann dann im darauf folgenden Jahr
steigen. Der erstattungsfähige Prozentsatz lässt sich auch ab
Versicherungsbeginn auf 100 % erhöhen, wenn Sie bei Antragstellung einen
zahnärztlichen Befundbericht vorlegen, aus dem sich keine
Behandlungsbedürftigkeit ergibt.
Unterbleibt die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, sinkt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag um 20% im Folgejahr, höchstens jedoch auf 60%.
Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen infolge eines Unfalls
Im Rahmen der geltenden GOZ sind 100% der Kosten (hierzu zählen auch
Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig.
Beitragsrückerstattung (BRE)
Nehmen Sie keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch, können Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurückerhalten.
Die Beitragsrückerstattung wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.
Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2007 und 2008 eine Beitragsrückerstattung erhalten.