Tarif BA0

Ambulante und zahnärztliche Behandlung (Erstattung entsprechend der vereinbarten Tarifstufe)

Ärztliche Behandlung
Sie können sich den Arzt aussuchen, dem Sie vertrauen; Ihre Auswahl ist nicht auf die Kassenärzte beschränkt. Selbstverständlich gilt das auch für Spezialisten – und zwar ohne Überweisung oder andere Formalitäten. Wir leisten bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung (GOÄ).

Heilpraktikerbehandlung
Auch die Behandlung durch Heilpraktiker ist selbstverständlich möglich. Wir erstatten bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH 85), höchstens jedoch bis zum Regelhöchstsatz der GOÄ.

Vorsorgeuntersuchungen
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf sämtliche zur Früherkennung von Krankheiten medizinisch notwendige ambulante Untersuchungen. Für Untersuchungen in Diagnosezentren wird geleistet, wenn wir das vorher schriftlich zugesagt haben.

Schutzimpfungen
Wir leisten für staatlich empfohlene Einzel- und Mehrfach-Impfungen bei Säuglingen und Kleinkindern, sowie für Grippe-Schutzimpfungen, Impfungen gegen Wundstarrkrampf, Tollwut, Hepatitis-B und Zeckenbiss-Encephalitis; einschließlich der Aufwendungen für den Impfstoff.

Psychotherapie
Wir erstatten - nach vorheriger schriftlicher Zusage - die Kosten für psychotherapeutische Behandlungen, sofern sie von Ärzten ausgeführt oder von ihnen angeordnet und überwacht werden bzw. wenn sie von einem anerkannten Psychotherapeuten durchgeführt werden. Erstattungsfähig sind 30 Sitzungen je Kalenderjahr zu 100%; weitere Sitzungen im gleichen Kalenderjahr sind zur Hälfte erstattungsfähig.

Ambulante Transportkosten
Kosten für den medizinisch notwendigen Unfall- und Notfalltransport werden erstattet.

Medikamente
Alle vom Behandler verordneten und wissenschaftlich allgemein anerkannten Medikamente und Verbandmittel, die Sie in einer Apotheke beziehen, erhalten Sie von uns erstattet; dazu zählen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel und Psychopharmaka. Medikamente übernehmen wir ohne Begrenzung auf Festbeträge.

Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen)
Erstattungsfähig sind Kosten für Inhalationen, Krankengymnastik, Übungsbehandlung, Massagen, Hydrotherapie und Packungen, Wärmebehandlung, Elektrotherapie, Lichttherapie, die durch Angehörige staatlich anerkannter Heilberufe durchgeführt werden.

Hilfsmittel
Kosten für Brillen (Gestell und Gläser), alternativ Kontaktlinsen, erkennen wir bis zu 100 EUR Rechnungsbetrag an. Außerdem leisten wir für Hörgeräte (bis 1.000 EUR je Ohr), Sprechhilfen, Einlagen oder maßgefertigte orthopädische Schuhe (bis 1.000 EUR je Paar), Gummistrümpfe, Kunstaugen, Schienenapparate, Krankenfahrstuhl (bis 1.500 EUR), Arm und Beinprothesen, Umstandsleibbinden. Hilfsmittel gleicher Art werden innerhalb von 3 Kalenderjahren einmal erstattet. Diese zeitliche Begrenzung entfällt für Kinder unter 15 Jahren. Sehhilfen werden immer auch bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien erstattet.

Zahnärztliche Behandlung, Zahnprophylaxe
Wir erstatten bis zum Höchstsatz der geltenden Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) die Kosten für Zahnbehandlung einschließlich Röntgenaufnahme sowie Mund- und Parodontosebehandlung, Wurzelspitzenresektion und ähnliche kleine Eingriffe.

Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen
Bis zum Höchstsatz der geltenden GOZ sind 60% der Kosten (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig. Dieser Tarif honoriert speziell die Zahnvorsorge, sodass Sie durch jährliche Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt den erstattungsfähigen %-Satz in 20%-Schritten auf max. 100% steigern können. Voraussetzung ist, dass sich aus der Kontrolluntersuchung keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. dass ein behandlungsbedürftiges Gebiss im selben Jahr vollständig saniert wird. Die erste Kontrolluntersuchung ist im Folgejahr nach Versicherungsbeginn erforderlich. Der erstattungsfähige Prozentsatz kann dann im darauf folgenden Jahr steigen. Der erstattungsfähige Prozentsatz lässt sich auch ab Versicherungsbeginn auf 100 % erhöhen, wenn Sie bei Antragstellung einen zahnärztlichen Befundbericht vorlegen, aus dem sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt.

Unterbleibt die jährliche Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt, sinkt der erstattungsfähige Rechnungsbetrag um 20% im Folgejahr, höchstens jedoch auf 60%.

Zahnersatz und kieferorthopädische Maßnahmen infolge eines Unfalls
Im Rahmen der geltenden GOZ sind 100% der Kosten (hierzu zählen auch Einzelkronen und Einlagefüllungen) erstattungsfähig.

Beitragsrückerstattung (BRE)

Nehmen Sie keine oder nur geringe Leistungen in Anspruch, können Sie einen Teil Ihrer Beiträge zurückerhalten.

Die Beitragsrückerstattung wird sogar schon für das Kalenderjahr des Versicherungsbeginns gezahlt, selbst wenn es kein vollständiges Kalenderjahr ist. In diesem Fall erfolgt eine anteilige Zahlung.

Die BRE ist für die SIGNAL Krankenversicherung ein wichtiger Bestandteil der Geschäftspolitik. Es wurde deshalb bereits jetzt beschlossen, dass unsere anspruchsberechtigten Versicherten in den Jahren 2007 und 2008 eine Beitragsrückerstattung erhalten.

 

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