Zum Ausgleich ambulanter Beihilfeeinschränkungen (Erstattung entsprechend der vereinbarten Tarifstufe)
Sehhilfen
Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Brillengestelle, Brillengläser und
Kontaktlinsen, wenn die Beihilfe hierzu eine entsprechende Vorleistung
erbringt. Brillengestelle erkennen wir bis zu 130 EUR Rechnungsbetrag an,
für Brillengläser und Kontaktlinsen leisten wir ohne betragsmäßige
Begrenzung.
Auch ohne Vorleistung der Beihilfe erhalten Sie die tariflichen Leistungen, sofern eine Änderung Ihrer Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht Anspruch auf Erstattung einer Sehhilfe alle drei Kalenderjahre.
Heilpraktiker
Wir schließen Ihre Beihilfelücke bei Heilpraktikerbehandlung bis zum
Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH 85).
Heilbehandlung bei Auslandsreisen
Wir schließen lhre Beihilfelücke für ambulante Heilbehandlung bei
Auslandsreisen bis zu einer Dauer von 8 Wochen je Reise. Ist die Rückreise
aus medizinischen Gründen ausgeschlossen, leisten wir auch über diesen
Zeitraum hinaus, längstens aber für 3 Monate.
Schutzimpfungen
Wir schließen Ihre Beihilfelücke für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit
Auslandsreisen.
Heilkuren bzw. Sanatoriumsaufenthalte
Wir zahlen Ihnen für von der Beihilfe anerkannte Kur- bzw.
Sanatoriumsaufenthalte ein Tagegeld. Es beträgt bei ambulanten Kuren 15,60
EUR x versicherter %-Satz, bei stationären Kur-/ Sanatoriumsaufenthalten
31,20 EUR x versicherter %-Satz.
Zahnersatz
Wir schließen die Beihilfelücke bei den besonders berechneten Material- und
Laborkosten (einschließlich Edelmetalle und Keramikverblendungen) sowie bei
Einzelkronen und Inlays; Honorarkosten sind nicht Gegenstand dieses
Ergänzungstarifes.