Gut zu wissen, dass Sie auch für Ihren Liebling einstehen können

„Der tut nichts!“ Und wenn der Hund oder das Pferd doch einmal etwas anrichtet, kommt die Tierhalter-Haftpflicht  ins Spiel.

Wenn jemand gegen Sie Ansprüche richtet, weil Sie bzw. Ihr Liebling angeblich oder tatsächlich einen Schaden angerichtet haben, leistet - wie in der Privat-Haftpflicht - auch die Tierhalter-Haftpflichtversicherung dreierlei:
  • Sie erfahren von uns, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
  • Sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn wir schaffen das für Sie aus der Welt.
  • Sind Sie aber nicht zum Schadenersatz verpflichtet, schützen wir Sie auch davor, dass Sie unberechtigt zur Kasse gebeten werden – notfalls auch vor Gericht.

Mehr dazu erfahren Sie unter Produktdetails.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.

Viele unserer Kunden stellen uns Fragen zur Tierhalter-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie unten auf dieser Seite beantwortet.

Produktdetails

Wenn Sie als Tierhalter haften müssen

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden, weil Ihr Tier jemanden verletzt oder einen anderen Schaden angerichtet hat.

Das Besondere daran ist, dass Sie anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens selbst dann für einen Schaden aufkommen müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird auch als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.

Wann die Privat-Haftpflicht einspringt

Die Privat-Haftpflicht deckt Ihr Risiko bei Schäden durch  wenn Sie das Tierhalterrisiko für Hunde und Pferde gegen einen Zuschlagsbeitrag in Ihren Vertrag einschliessen.

Die Tierhalter-Haftpflicht ist besonders interessant für Sie, wenn Sie haben. Denn das Pauschalsystem ermöglicht Ihnen, entweder bis zu drei oder sogar bis zu sechs Tiere über einen Vertrag abzusichern. Und es können unterschiedliche Tiere sein, beispielsweise ein Pferd und zwei Hunde.

Darüber hinaus können Sie auch exotische Tiere wie unter anderem Affen, Leguane, Schlangen oder Greifvögel versichern, denn für Schäden dieser Tierarten kommt die Privat-Haftpflicht nicht auf.

Beachten Sie bitte bei allen über die Tierhalter-Haftpflicht versicherten Tieren, dass Sie eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung zur Haltung solcher Tiere besitzen und nachweisen können. Außerdem müssen Sie die entsprechenden Vorschriften einhalten.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Leistungsbeispiele

Überlassen Sie uns die Schadenabwicklung

Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und vor unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie als Tierhalter gerichtet werden, weil Ihr Tier einen Schaden verursacht hat. Einige Beispiele:
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen durch  Tierhaltung schützen können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

 

Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung informieren und die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon empfehlen wir jedoch ein persönliches Gespräch, denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf richtig ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

 

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.


Muss ich für meine Katze eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?

Nein, aber Sie sollten unbedingt eine Privat-Haftpflicht haben. Denn darüber ist auch der Schaden mitversichert, den Ihre Katze anrichtet.

Ich habe zwei Hunde. Muss ich dafür jeweils eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?

Das ist nicht nötig. Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem Pauschalsystem können Sie, je nach Ihrer Wahl, bis zu drei oder sogar bis zu sechs Tiere versichern. Das heißt, in Ihrem Fall reicht eine Versicherung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihre Hunde gegen einen Beitragszuschlag in der Privat-Haftpflicht mitzuversichern.

Wenn ich mit einem Schulpferd meines Reitstalls ausreite, brauche ich dafür eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?

Nein, die sollte aber der Halter des Pferdes unbedingt abschließen. Ganz schutzlos sind Sie selbst aber auch nicht, wenn bei dem Ausritt ein Schaden geschieht und Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Denn die Privat-Haftpflicht  deckt auch Forderungen, die gegen Sie wegen Schäden beim Ausritt auf fremden Pferden gerichtet werden.

 

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