Wenn Sie als Tierhalter haften
müssen
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen
Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie
geltend gemacht werden, weil Ihr Tier jemanden verletzt oder einen anderen
Schaden angerichtet hat.
Das Besondere daran ist, dass Sie anders als in den meisten anderen
Bereichen des privaten Lebens selbst dann für einen Schaden
aufkommen müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird
auch als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.
Wann die Privat-Haftpflicht einspringt
Die
Privat-Haftpflicht deckt Ihr
Risiko bei Schäden durch
- Ihren Hund und/oder
- Ihr Pferd
wenn Sie das Tierhalterrisiko für Hunde und Pferde gegen einen
Zuschlagsbeitrag in Ihren Vertrag einschliessen.
Die Tierhalter-Haftpflicht ist besonders interessant für
Sie, wenn Sie
- mehrere Tiere oder
- besonders exotische Tiere
haben. Denn das Pauschalsystem ermöglicht Ihnen, entweder bis zu drei oder
sogar bis zu sechs Tiere über einen Vertrag abzusichern. Und es können
unterschiedliche Tiere sein, beispielsweise ein Pferd und zwei Hunde.
Darüber hinaus können Sie auch exotische Tiere wie unter anderem Affen,
Leguane, Schlangen oder Greifvögel versichern, denn für Schäden dieser
Tierarten kommt die Privat-Haftpflicht nicht auf.
Beachten Sie bitte bei allen über die Tierhalter-Haftpflicht versicherten
Tieren, dass Sie eine gegebenenfalls erforderliche behördliche Genehmigung
zur Haltung solcher Tiere besitzen und nachweisen können. Außerdem müssen
Sie die entsprechenden Vorschriften einhalten.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn
der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir
Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns
einfach an.
Überlassen Sie uns die
Schadenabwicklung
Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und vor
unberechtigten Schadenersatzansprüchen, die gegen Sie als Tierhalter
gerichtet werden, weil Ihr Tier einen Schaden verursacht hat. Einige
Beispiele:
- Ihr Hund beißt ein Kind. Dessen Eltern machen für
das Kind Behandlungskosten und Schmerzensgeld sowie einen Ersatz der
beschädigten Hose geltend.
- Bei einem Ausritt scheut Ihr Pferd und bricht
aus. Ein Autofahrer versucht auszuweichen und kommt dabei von der Straße
ab. Der Wagen wird schwer beschädigt. Sie werden mit dem Anspruch auf
Ersatz der Reparaturkosten konfrontiert.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich vor den finanziellen
Folgen von Haftpflichtansprüchen durch Tierhaltung schützen können,
sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Fragen Sie –
wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen
wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte
unsere Kontaktmöglichkeiten.
Muss ich für meine Katze eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?
Nein, aber Sie sollten unbedingt eine Privat-Haftpflicht
haben. Denn darüber ist auch der Schaden mitversichert, den Ihre Katze
anrichtet.
Ich habe zwei Hunde. Muss ich dafür jeweils eine
Tierhalter-Haftpflichtversicherung abschließen?
Das ist nicht nötig. Über die Tierhalter-Haftpflichtversicherung nach dem
Pauschalsystem können Sie, je nach Ihrer Wahl, bis zu drei oder sogar bis zu
sechs Tiere versichern. Das heißt, in Ihrem Fall reicht eine Versicherung.
Es besteht aber auch die Möglichkeit, Ihre Hunde gegen einen
Beitragszuschlag in der Privat-Haftpflicht mitzuversichern.
Wenn ich mit einem Schulpferd meines Reitstalls
ausreite, brauche ich dafür eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung?
Nein, die sollte aber der Halter des Pferdes unbedingt abschließen. Ganz
schutzlos sind Sie selbst aber auch nicht, wenn bei dem Ausritt ein Schaden
geschieht und Sie dafür zur Verantwortung gezogen werden. Denn die
Privat-Haftpflicht
deckt auch Forderungen, die gegen Sie wegen Schäden beim Ausritt auf fremden
Pferden gerichtet werden.