Während Ihrer Genesung entstehen viele Kosten:
- Im Krankenhaus oder bei
Kuren fallen bei gesetzlich Versicherten
Zuzahlungen sowie für alle Betroffenen Zusatzkosten wie Telefon- und
andere Gebühren oder Betreuungskosten an.
- Endet die Lohnfortzahlung
des Arbeitnehmers oder bleibt der Selbstständige oder
Freiberufler seinem Betrieb länger fern, fehlt Gehalt
bzw. Gewinn in der Kasse.
- Im Pflegefall erhalten
Sie von der gesetzlichen Pflegeversicherung nur eine Grundabsicherung,
die für eine gute Pflege nicht reicht.
Tagegelder sind hierfür die Lösung! Sie ersetzen die
entstehenden Kosten und passen sich dabei genau Ihrem Bedarf an. Deshalb
gibt es
- Krankenhaustagegeld
- Krankentagegeld
- Kurtagegeld oder
- Pflegetagegeld.
Mehr dazu finden Sie unter
Produktdetails.
Das Wichtigste: Ihr Bedarf
So wie jeder Mensch verschieden ist, unterscheiden sich auch die Wünsche und
der Bedarf jedes Einzelnen. Welche Kosten entstehen und wie Sie diese
optimal mit den verschiedenen Tagegeldern abdecken, erläutern wir Ihnen
gerne.
Nehmen Sie sich die Zeit, die
Sie brauchen
Damit die Arbeitskraft vollständig wiederhergestellt wird, braucht es
manchmal Zeit, viel Zeit. Diese Zeit sollten Sie sich gönnen, damit Sie
Ihren Beruf mit voller Kraft ausüben können.
Weder das Arbeitsrecht noch die gesetzliche Krankenversicherung sehen das
genauso. Sie müssen auf die Kosten achten und begrenzen deshalb ihre
Leistungen. Wie genau, können Sie hier nachlesen.
Damit Sie trotzdem entspannt gesund werden können und Ihr gewohntes
Einkommen erhalten, gibt es die SIGNAL
IDUNA-Krankentagegeldversicherung.
Der Bedarf fällt bei Arbeitnehmern und bei Selbstständigen unterschiedlich
aus. Deshalb finden Sie nähere Informationen zum
Auch im Krankenhaus bestens versorgt
Volljährige gesetzlich Versicherte müssen Zuzahlungen von bis zu 280 Euro
(28 Tage zu je 10 Euro) im Kalenderjahr bei Krankenhausaufenthalten leisten.
Dazu kommen zusätzliche Kosten zum Beispiel für Telefon und Fernsehen,
Betreuung von Kindern und Haustieren, Haushaltshilfe, erhöhte Fahrkosten für
Angehörige und ähnliches mehr.
Mit dem Krankenhaustagegeld der SIGNAL IDUNA kein Problem!
Welchen Betrag Sie zur Deckung Ihrer Krankenhauskosten ansetzen und wie
günstig das Krankenhaustagegeld der SIGNAL IDUNA ist, sollten Sie am besten
mit uns besprechen.
Kurkosten inklusive
Auch bei Kuren sind Zuzahlungen und weitere Kosten einzuplanen. Bei
stationären Kuren erhebt die gesetzliche Krankenkasse 10 Euro täglich, bei
ambulanten Kuren fallen Unterkunftskosten sowie Zuzahlungen zu Heil- und
Arzneimitteln an.
Von diesen Kosten entlasten Sie sich mit dem Kurtagegeld der SIGNAL IDUNA.
Am besten, Sie besprechen Ihren persönlichen Bedarf mit uns.



Leistungsbeispiele
Ihr Einkommen ist Ihnen gleichgültig? Sonst lesen
Sie gerne weiter!
Ein Verdienstausfall bedeutet sowohl für Arbeitnehmer als auch
für Selbstständige, auf gewohnten Lebensstandard verzichten zu müssen.
Außerdem erhöht es den Druck, möglicherweise früher wieder an den
Arbeitsplatz zurückzukehren, als es unter gesundheitlichen Aspekten
richtig wäre.
Arbeitnehmer genießen zwar einen arbeitsrechtlichen Schutz der
Lohnfortzahlung und anschließend als gesetzlich Krankenversicherte einen
Anspruch auf Krankengeld. Doch dies reicht nicht, wie die folgenden
Beispiele zeigen:
- Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttoeinkommen
von monatlich 3.000 Euro bzw. 1.600 Euro netto wird für längere Zeit
arbeitsunfähig. Ab der siebten Woche erhält sie ein Krankengeld von
ihrer Krankenkasse in Höhe von etwa 1.250 Euro im Monat, ihr fehlen
damit 350 Euro. Das bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossene
Krankentagegeld von 12 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit ersetzt diesen Verdienstausfall.
- Ein leitender Angestellter mit einem
Bruttoeinkommen von monatlich 8.000 Euro bzw. 4.700 Euro netto kann
als freiwillig gesetzlich Krankenversicherter ab der siebten Woche
mit einem Krankengeld von 2.172 Euro rechnen. Ihm fehlen damit jeden
Monat 2.528 Euro. Das bei der SIGNAL IDUNA abgeschlossene
Krankentagegeld von 85 Euro pro Tag ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit gleicht diesen Verdienstausfall aus.
- Bei Selbstständigen und Freiberuflern fehlt
praktisch ab dem ersten Tag das Einkommen. Ein Beispiel:
- Ein selbstständiger Unternehmer mit einem
Gewinn von knapp 60.000 Euro im Jahr muss bei einer länger als zwei
Wochen andauernden Arbeitsunfähigkeit einen spürbaren Umsatzrückgang
befürchten. Bei mehr als sechs Wochen würde dieser Ausmaße annehmen,
dass für diesen Zeitraum kein Gewinn und damit kein Einkommen mehr
erzielt wird. Bei der SIGNAL IDUNA vereinbart er deshalb ein
Krankentagegeld in Höhe von 60 Euro ab dem 22. Tag und weiteren 65
Euro ab dem 43. Tag.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihren Verdienstausfall
mit einer Krankentagegeldversicherung optimal absichern können, sprechen
Sie am besten mit uns.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen
wiedergeben. Wenn Sie weitere haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Ich bin gesetzlich krankenversichert. Brauche ich
eine private Krankentagegeldversicherung?
Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit endet die Pflicht Ihres
Arbeitgebers zur Lohnfortzahlung – meist nach der sechsten Woche. Das
anschließend gezahlte Krankengeld Ihrer Krankenkasse ersetzt nur einen Teil
Ihres bisherigen Nettoeinkommens, auf mindestens gut 22% müssen Sie
verzichten. Diesen Verdienstausfall ersetzt Ihre private
Krankentagegeldversicherung.
Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?
Entscheidend sind Ihr gegenwärtiges Einkommen und Ihre eventuellen
Ansprüche auf Krankengeld oder sonstige Versorgungen. Die Differenz zu Ihrem
Nettoeinkommen sollte abgesichert werden. Geteilt durch 30 Tage ergibt sich
das Krankentagegeld, das Sie brauchen.
Wann sollte das Krankentagegeld beginnen?
Arbeitnehmern empfehlen wir den Beginn ab dem 43. Tag, weil die
Lohnfortzahlung des Arbeitsgebers in der Regel zu diesem Zeitpunkt endet.
Bei Selbstständigen und Freiberuflern kann das schon zu spät sein. Hier
sollten Sie gemeinsam mit uns prüfen, ab welcher Dauer der
Arbeitsunfähigkeit Ihr Gewinn aus der selbstständigen oder freiberuflichen
Tätigkeit gefährdet ist und gegebenenfalls eine gestaffelte Tagegeldzahlung
abhängig vom individuellen Bedarf vereinbaren.