Tarif
PflegeUNFALL
Pflegetagegeld
Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder sozialen
Pflegepflichtversicherung, die nur die Grundversorgung sichert. Geleistet
wird bei ärztlich (durch die private oder soziale Pflegepflichtversicherung)
festgestellter Pflegebedürftigkeit nach Unfall.
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das Pflegetagegeld in
der
des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht.
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld nach diesem Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.
Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.
Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 € Anspruch auf folgende Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten (Assistanceleistungen):