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Tarif PflegeTOP
Pflegetagegeld

Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung, die nur die Grundversorgung sichert. Geleistet wird bei ärztlich (durch die private oder soziale Pflegepflichtversicherung) festgestellter Pflegebedürftigkeit.
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das Pflegetagegeld in der

  • Pflegestufe I   = erheblich Pflegebedürftige  =  30 %
  • Pflegestufe II  = Schwerpflegebedürftige      =  70 %
  • Pflegestufe III = Schwerstpflegebedürftige   = 100 %

des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht.

Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen für Demenz aus seiner Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld. Dieses Betreuungsgeld beträgt pro 1 EUR versichertem Pflegetagegeld 1% der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung.
Beispiel:
Der Versicherte erhält 200 EUR monatliche Betreuungsleistung aus der Pflegepflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA ist ein Pflegetagegeld in Höhe von 50 EUR versichert.
Die Demenzleistung beträgt dann 50% von 200 EUR also 100 EUR; insgesamt somit 1200 EUR pro Kalenderjahr.

Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld nach diesem Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.

Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.

Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 € Anspruch auf folgende Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten (Assistanceleistungen):

  • Pflegeheimplatzgarantie (Vermittlung und Organisation eines vollstationären Pflegeheimplatzes, sofern häusliche bzw. teilstationäre Pflege nicht möglich ist)
  • Pflege-Manager (Beratung sowie Benennung und Vermittlung von Pflegedienstleistungen)
  • Vermittlung und Organisation mit Kostenübernahme (Begleitservice, Fahrdienst, Menüservice, Besorgun-gen/Einkäufe, Reinigen der Wohnung, Versorgung der Wäsche, Pflegeschulung für Angehörige) bis zu einem Gesamtbetrag in Höhe von 2.000 EUR für längstens 10 Wochen
  • Reha Management (Informationsdienstleistungen, medizinische, berufliche und Kinder- Rehabilitation, Herstellen von Kontakten und Organisation der Inanspruchnahme zu Institutionen des sozialen Umfeldes)
  • Bezogen auf die Assistanceleistungen beginnt der Versicherungsfall, wenn die Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt vermutet wird.

Optionsrecht:
Der Versicherer garantiert jeder versicherten Person im Tarif PflegeTOP die Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung, die in Reaktion auf in Kraft tretende Reformen der Leistungen in der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung vom Versicherer eingeführt wer-den. Das Recht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Einführung des neuen Tarifs ausgeübt werden. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig vom Versicherer über die Einführung des neuen Tarifs informiert.


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