Tarif PflegeTOP
Pflegetagegeld
Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder sozialen
Pflegepflichtversicherung, die nur die Grundversorgung sichert.
Geleistet wird bei ärztlich (durch die private oder soziale
Pflegepflichtversicherung) festgestellter Pflegebedürftigkeit.
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das
Pflegetagegeld in der
des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht.
Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen für Demenz aus seiner
Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld.
Dieses Betreuungsgeld beträgt pro 1 EUR versichertem Pflegetagegeld
1% der Leistung aus der Pflegepflichtversicherung.
Beispiel:
Der Versicherte erhält 200 EUR monatliche Betreuungsleistung aus der
Pflegepflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA ist ein Pflegetagegeld
in Höhe von 50 EUR versichert.
Die Demenzleistung beträgt dann 50% von 200 EUR also 100 EUR;
insgesamt somit 1200 EUR pro Kalenderjahr.
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld nach diesem Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.
Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.
Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 € Anspruch auf folgende Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten (Assistanceleistungen):
Optionsrecht:
Der Versicherer garantiert jeder versicherten Person im Tarif
PflegeTOP die Umstellung in neue Tarife zur Ergänzung der sozialen
oder privaten Pflegepflichtversicherung, die in Reaktion auf in
Kraft tretende Reformen der Leistungen in der sozialen oder privaten
Pflegepflichtversicherung vom Versicherer eingeführt wer-den. Das
Recht kann nur innerhalb von drei Monaten nach Einführung des neuen
Tarifs ausgeübt werden. Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig vom
Versicherer über die Einführung des neuen Tarifs informiert.