Tarif PflegeSTART
Pflegetagegeld
Pflegetagegeld als Ergänzung der privaten oder sozialen Pflegepflichtversicherung, die nur die Grundversorgung sichert. Geleistet wird bei ärztlich (durch die private oder soziale Pflegepflichtversicherung) festgestellter Pflegebedürftigkeit nach Unfall.
Abhängig von der festgestellten Pflegestufe beträgt das Pflegetagegeld in der
des vereinbarten Tagessatzes. Für die Leistungshöhe wird kein Unterschied zwischen stationärer, teilstationärer oder häuslicher Pflege sowie bei der Pflege durch Angehörige gemacht.
Hat der Versicherte Anspruch auf Leistungen für Demenz aus seiner
Pflegepflichtversicherung, zahlt SIGNAL IDUNA ein Betreuungsgeld. Dieses
Betreuungsgeld beträgt pro 1 EUR versichertem Pflegetagegeld 1% der Leistung
aus der Pflegepflichtversicherung.
Beispiel:
Der Versicherte erhält 200 EUR monatliche Betreuungsleistung aus der
Pflegepflichtversicherung. Bei SIGNAL IDUNA ist ein Pflegetagegeld in Höhe
von 50 EUR versichert.
Die Demenzleistung beträgt dann 50% von 200 EUR also 100 EUR; insgesamt
somit 1200 EUR pro Kalenderjahr.
Bei erstmaliger unfallbedingter Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe III wird zusätzlich zum Pflegetagegeld nach diesem Tarif eine Einmalzahlung in Höhe des 90fachen des vereinbarten Pflegetagegeldsatzes gezahlt.
Wird für eine versicherte Person aus diesem Tarif Pflegetagegeld nach Pflegestufe III gezahlt, so wird der Tarif für diese Person beitragsfrei gestellt.
Bei Pflegebedürftigkeit besteht ab einem versicherten Tagegeldsatz von 35 € Anspruch auf folgende Organisations- und Serviceleistungen sowie der dadurch entstehenden Kosten (Assistanceleistungen):
Optionsrecht:
Für die versicherte Person besteht nach Ablauf von 60 Monaten und erneut
nach Ablauf von 120 Monaten, gerechnet vom erstmaligen Beginn des
Versicherungsschutzes nach dem Tarif PflegeSTART, das Recht, den bestehenden
Versicherungsschutz bis zur Höhe des bisherigen versicherten Tagessatzes
ohne erneute Gesundheitsprüfung in Tarif PflegePLUS oder in Tarif PflegeTOP
umzustellen.