Damit auch das eigene Fahrzeug
geschützt ist
Wenn ein Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen ist, dann ist der
Verkehrs-Einzel-Rechtsschutz genau die richtige Wahl für Sie. Damit sind zum
einen Sie als Versicherungsnehmer und zum anderen jeder, der Ihr Fahrzeug
mit Ihrem Einverständnis benutzt, im Verkehrsbereich weltweit geschützt, und
zwar
- als Eigentümer, Halter, Erwerber, Veräußerer,
berechtigter Fahrer des auf Sie zugelassenen oder mit
Versicherungskennzeichen versehenen Land-Motorfahrzeuges sowie Anhängers
und als Mieter jedes von Ihnen als Selbstfahrer-Vermietfahrzeug zum
vorübergehenden Gebrauch gemieteten Land-Motorfahrzeuges sowie
Anhängers,
- als berechtigter Fahrer aller fremden Fahrzeuge,
also solcher Fahrzeuge, die weder Ihnen gehören noch auf Ihren Namen
zugelassen oder mit Versicherungskennzeichen versehen sind,
- als Fußgänger, Radfahrer sowie als Fahrgast in
öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln, beispielsweise als Beifahrer
im Auto Ihres Freundes.
Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen der ALLRECHT Kfz-Rechtsschutz bietet,
finden Sie auch unter den Leistungsbeispielen. Oder Sie sprechen uns einfach
an. Wir beraten Sie gern.
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