Gut zu wissen, dass Sie auch als Immobilienbesitzer ruhig schlafen können

Wenn jemand gegen Sie berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche erhebt, leistet - wie in der Privat-Haftpflicht - auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung dreierlei: Haftung auch ohne Verschulden möglich

Als Haus- und Grundbesitzer haben Sie besondere Pflichten per Gesetz. So trifft Sie als Inhaber von Wohnhäusern aber auch von unbebauten Grundstücken eine erhöhte Sorgfaltspflicht. Dazu gehört, dass Sie Ihr Eigentum in einem Zustand halten müssen, dass keine Gefahr davon ausgeht. So haftet der Haus- und Grundbesitzer bereits aus vermuteten Verschulden für Schäden Dritter, die durch den Einsturz seines Gebäudes oder durch die Ablösung von Teilen verursacht werden.

In diesem Beispielfall müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des Daches Ihres Hauses nachweisen. Den dabei anfallenden Kostenaufwand übernimmt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Sie.


Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Für bestimmte Immobilien besteht bereits Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung und bei Betriebsgrundstücken beispielsweise über die Betriebshaftpflichtversicherung. Damit Sie prüfen können, welchen Versicherungsschutz Sie wirklich benötigen, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.



Produktdetails

Wenn Sie als Gebäude- oder Grundstückseigentümer haften müssen

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Das Besondere daran ist, dass Sie - anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens -  selbst dann für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.

Zudem haben Sie besondere Pflichten als Haus- und Grundbesitzer. So müssen Sie beispielsweise das Haus in einem verkehrssicheren baulichen Zustand halten, Gehwege im Winter von Schnee und Eis räumen oder Grundstücke und Bauruinen absichern, von denen besondere Gefahren ausgehen.

Wann die Privat-Haftpflicht nicht einspringt

Über die Privat-Haftpflicht haben Sie zwar, je nach Tarif-Variante, bereits Versicherungsschutz, wenn Sie

  • Inhaber einer im Inland gelegenen Wohnung, einschließlich Ferienwohnung, sind. (Tarif-Variante Basis und Komfort)
  • Inhaber eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses, Wochenend- und/oder Ferienhauses sowie eines fest installierten Wohnwagens sind. (Tarif-Variante Basis und Komfort)
  • Eigentümer, Mieter oder Vermieter eines Einfamilienhauses (Ferienhauses) oder einer Wohnung im In- oder Ausland sind. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für die dazugehörigen Garagen und eines bis zu 2000 qm großen, unbebauten Grundstücks als Bauplatz. (Tarif-Variante Komfort)

In folgenden Fällen benötigen Sie jedoch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:

  • Sie besitzen mehr als eine Wohnung
  • Sie besitzen mehrere Immobilien
  • Sie sind Eigentümer eines oder mehrerer Mehrfamilienhäuser
  • Sie sind Eigentümer eines oder mehrerer unbebauter Grundstücke

Für Betriebs-, Fabrikations-, Lager-, Verkaufsgebäude sowie Wohn- und Geschäftshäuser von Eigentümergemeinschaften benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für gewerbliche Risiken.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den für Ihren Bedarf passenden Versicherungsschutz zu finden.


Leistungsbeispiele

Geben Sie uns Ihre Haftung

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen, die gegen Sie als Inhaber von Wohnungen, Häusern oder Grundstücken gerichtet werden. Einige Beispiele:
  • Vor Ihrem Mehrfamilienhaus stürzt eine Passantin schwer, weil der Gehweg nicht ordnungsgemäß von Schnee freigeräumt ist. Zwar hatten Sie diese Pflicht Ihren Mietern übertragen, aber sie wurde nicht erfüllt. Es kommen Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten, von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall des Arbeitgebers der Verunglückten sowie von Schmerzensgeld auf Sie zu.
  • Bei einem schweren Sturm werden Teile der Fassadenverkleidung abgerissen und auf ein vor dem Haus parkendes Fahrzeug geschleudert, das dadurch schwer beschädigt wird. Die Reparaturkosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.
  • Kinder spielen auf Ihrem ungesicherten Grundstück und kommen dort zu Schaden. Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie das Grundstück vor unbefugtem Zutritt hätten schützen müssen.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen aus Immobilieneigentum schützen können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.


Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung informieren und die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon empfehlen wir ein persönliches Gespräch, denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf richtig ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

Die bislang vorzufindenden Bedingungen haben zum 1.1.2008 auf Grund des neuen Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ihre Gültigkeit verloren.
In Kürze finden Sie hier wie gewohnt die neuen Bedingungen.

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.


Ich habe meinen Mietern die Pflicht zum Schneeräumen per Mietvertrag übertragen. Damit hafte ich doch nicht mehr, wenn etwas passiert?

Doch, als Gebäudeeigentümer haften Sie in jedem Fall. Sie können allenfalls versuchen, Ihre Mieter in Regress zu nehmen, wenn diese schuldhaft Ihre Pflichten verletzt haben – aber ob Sie damit Erfolg haben, ist aus verschiedenen Gründen ungewiss. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Haus- und Grundbesitzer dringend, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen geschützt sind.


Ich bin Eigentümer in einer Wohnungseigentumsanlage. Wie müssen wir uns schützen?

Wenn Sie eine Wohnung innerhalb der Wohnungseigentumsanlage besitzen und auch selbst bewohnen, sind Sie bei uns über die Privat-Haftpflicht ausreichend geschützt, was Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümer angeht. Wenn Sie Wohnungen vermieten, empfehlen wir Ihnen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, um Ihre Haftung daraus abzudecken. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, als WEG eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abzuschließen, die diejenigen Haftungsrisiken abdeckt, die die WEG eingeht.



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