In diesem Beispielfall müssen Sie den ordnungsgemäßen Zustand des
Daches Ihres Hauses nachweisen. Den dabei anfallenden Kostenaufwand
übernimmt Ihre Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für Sie.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Für bestimmte Immobilien besteht bereits Versicherungsschutz über die Privat-Haftpflichtversicherung
und bei Betriebsgrundstücken beispielsweise über die
Betriebshaftpflichtversicherung. Damit Sie prüfen können, welchen
Versicherungsschutz Sie wirklich benötigen, sprechen Sie uns einfach an.
Wir beraten Sie gern.
Wenn Sie als Gebäude-
oder Grundstückseigentümer haften müssen
Die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen
Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen
Sie geltend gemacht werden. Das Besondere daran ist, dass Sie - anders
als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens - selbst dann
für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld
daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im
Gesetz geregelt.
Zudem haben Sie besondere Pflichten als Haus- und Grundbesitzer. So
müssen Sie beispielsweise das Haus in einem verkehrssicheren baulichen
Zustand halten, Gehwege im Winter von Schnee und Eis räumen oder
Grundstücke und Bauruinen absichern, von denen besondere Gefahren
ausgehen.
Wann die Privat-Haftpflicht nicht einspringt
Über die Privat-Haftpflicht haben Sie zwar, je nach Tarif-Variante,
bereits Versicherungsschutz, wenn Sie
In folgenden Fällen benötigen Sie jedoch eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung:
Für Betriebs-, Fabrikations-, Lager-, Verkaufsgebäude sowie Wohn- und Geschäftshäuser von Eigentümergemeinschaften benötigen Sie eine gesonderte Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht für gewerbliche Risiken.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Wir helfen Ihnen gerne dabei, den für Ihren Bedarf passenden Versicherungsschutz zu finden.
Versicherungsbedingungen für die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung
An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die Haus- und
Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung informieren und die
Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen
davon empfehlen wir ein persönliches Gespräch, denn die beste
Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf
richtig ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Doch, als Gebäudeeigentümer haften Sie in jedem Fall. Sie können allenfalls versuchen, Ihre Mieter in Regress zu nehmen, wenn diese schuldhaft Ihre Pflichten verletzt haben – aber ob Sie damit Erfolg haben, ist aus verschiedenen Gründen ungewiss. Aus diesem Grund empfehlen wir jedem Haus- und Grundbesitzer dringend, eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung abzuschließen, damit Sie im Schadensfall vor den finanziellen Folgen geschützt sind.
Wenn Sie eine Wohnung innerhalb der Wohnungseigentumsanlage besitzen und auch selbst bewohnen, sind Sie bei uns über die Privat-Haftpflicht ausreichend geschützt, was Haftpflichtansprüche gegen Sie in Ihrer Eigenschaft als Wohnungseigentümer angeht. Wenn Sie Wohnungen vermieten, empfehlen wir Ihnen die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung, um Ihre Haftung daraus abzudecken. Die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) ist darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, als WEG eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht abzuschließen, die diejenigen Haftungsrisiken abdeckt, die die WEG eingeht.