So fördert der Staat Ihre Vorsorge

Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung stellt allenfalls eine Grundsicherung dar. Den gewohnten Lebensstandard können Sie bzw. Ihre Hinterbliebenen damit allein nicht aufrechterhalten. Deshalb fördert der Gesetzgeber die private Vorsorge.

Im Trauerfall steuerfrei

Im Todesfall wird die Todesfallsumme Ihrer SIGNAL IDUNA Kapitallebensversicherung steuerfrei ausgezahlt.

Für die Altersvorsorge steuerbegünstigt

Nutzen Sie hingegen die Kapitalleistungen zum Ablauf der Versicherung für die Altersvorsorge, werden diese nur eingeschränkt besteuert. Dazu muss die SIGNAL IDUNA Kapitallebensversicherung nur mindestens zwölf Jahre bestanden haben und darf nicht vor Alter 60 der versicherten Person zur Auszahlung kommen.

In diesem Fall sind 50 Prozent der Erträge steuerfrei, in allen anderen Auszahlungsfällen sind 100 Prozent der Erträge zu versteuern. Doch selbst das ist steuerlich interessant, denn als Erträge sind nur die Überschüsse Ihrer Kapitallebensversicherung über das hinaus zu versteuern, was Sie eingezahlt haben – also keinesfalls die gesamte Auszahlungsleistung.

Ein Beispiel: Eine SIGNAL IDUNA Kapitallebensversicherung kommt mit 50.000 EUR zur Auszahlung. Eingezahlt wurden von der Kundin insgesamt 30.000 EUR. Versteuern muss sie höchstens die Differenz aus 50.000 Euro Auszahlung und 30.000 EUR Einzahlung, also ebenfalls 20.000 EUR. Und lässt sie sich die Auszahlung nach zwölf Jahren Mindest-Vertragslaufzeit und nicht vor Alter 60 auszahlen, reduziert sich der zu versteuernde Anteil sogar weiter auf 10.000 EUR.

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