Die gesetzliche Hinterbliebenenversorgung stellt
allenfalls eine Grundsicherung dar. Den gewohnten Lebensstandard können Sie
bzw. Ihre Hinterbliebenen damit allein nicht aufrechterhalten. Deshalb
fördert der Gesetzgeber die private Vorsorge.
Im Trauerfall steuerfrei
Im Todesfall wird die Todesfallsumme Ihrer SIGNAL IDUNA
Kapitallebensversicherung steuerfrei ausgezahlt.
Für die Altersvorsorge steuerbegünstigt
Nutzen Sie hingegen die Kapitalleistungen zum Ablauf der Versicherung für
die Altersvorsorge, werden diese nur eingeschränkt besteuert. Dazu muss die
SIGNAL IDUNA Kapitallebensversicherung nur mindestens zwölf Jahre bestanden
haben und darf nicht vor Alter 60 der versicherten Person zur Auszahlung
kommen.
In diesem Fall sind 50 Prozent der Erträge steuerfrei, in allen anderen
Auszahlungsfällen sind 100 Prozent der Erträge zu versteuern. Doch selbst
das ist steuerlich interessant, denn als Erträge sind nur die Überschüsse
Ihrer Kapitallebensversicherung über das hinaus zu versteuern, was Sie
eingezahlt haben – also keinesfalls die gesamte Auszahlungsleistung.
Ein Beispiel: Eine SIGNAL IDUNA
Kapitallebensversicherung kommt mit 50.000 EUR zur Auszahlung. Eingezahlt
wurden von der Kundin insgesamt 30.000 EUR. Versteuern muss sie höchstens
die Differenz aus 50.000 Euro Auszahlung und 30.000 EUR Einzahlung, also
ebenfalls 20.000 EUR. Und lässt sie sich die Auszahlung nach zwölf Jahren
Mindest-Vertragslaufzeit und nicht vor Alter 60 auszahlen, reduziert sich
der zu versteuernde Anteil sogar weiter auf 10.000 EUR.