Auf dem Bau ist (fast) alles möglich
Bei einem Bauvorhaben sind Sie verpflichtet, besondere Sorgfalt walten zu
lassen. Schließlich soll niemand zu Schaden kommen. Ganz ausschließen lässt
sich das jedoch nicht. Manches passiert eben einfach trotzdem. Oder es
passen Handwerker oder Subunternehmer auf dem Bau nicht genug auf.
Der Geschädigte wendet sich dann an Sie. Egal, ob Sie einen Ihrer
Bauunternehmer verantwortlich machen können – zunächst müssen Sie den
Schaden wiedergutmachen.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn
der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir
Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns
einfach an.
Wenn
Sie als Bauherr haften müssen
Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen
Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen
Sie geltend gemacht werden. Das Besondere daran ist, dass Sie - anders
als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens - selbst dann
für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld
daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im
Gesetz geregelt.
Zudem haben Sie besondere Pflichten, denn für die Verkehrssicherheit
Ihres Bauvorhabens sind Sie als Bauherr selbst verantwortlich. Deshalb
müssen Sie dafür sorgen, dass die Baustelle stets abgesichert ist und
mit der größtmöglichen Umsicht gearbeitet wird.
Wann die Privat-Haftpflicht einspringt
Über die Privat-Haftpflicht haben Sie bereits Versicherungsschutz bei
kleineren privaten Bauvorhaben, und zwar in der Tarif-Variante
Basis bis zu einer Bausumme bis zu 20.000 EUR (in der Grunddeckung
für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zu 10.000 EUR) und in der
Tarif-Variante Komfort
bis zu 50.000 EUR.
Bei größeren Bauvorhaben, zum Beispiel einem kompletten Hausneubau,
benötigen Sie eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung.
Wenn es sich um gewerbliche Risiken handelt
Bei Gewerbebauten, wie z.B. Betriebs-, Fabrikations-, Lager-, Verkaufs-
oder Geschäftsgebäuden, aber auch bei Bauherrenrisiken von Baubetreuern
oder Bauträgern gelten andere, höhere Haftungsgrenzen. Diese liegen
nicht selten bei 5 Millionen Euro oder darüber.
Auch für diese Risiken stellen wir den passenden Versicherungsschutz
bereit.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal,
wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne
helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden.
Sprechen Sie uns einfach an.
Versicherungsbedingungen für die
Bauherren-Haftpflichtversicherung
An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die
Bauherren-Haftpflichtversicherung informieren und die
Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen
davon empfehlen wir jedoch ein persönliches Gespräch, denn die
beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf
richtig ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Das ist richtig. Dennoch sind Sie damit nicht „aus dem Schneider“.
Denn wenn ein Dritter in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu Schaden
kommt, wird der seine Ansprüche zunächst gegen Sie geltend machen. Ob
Sie diese Haftung an den Generalunternehmer weiterreichen können, prüfen
wir für Sie. Und oft genug bleibt dabei die Haftung bei Ihnen als
Bauherr hängen – dann zahlen wir den Schaden.
Die Bauherrenhaftung bei privaten Bauvorhaben ist in einem kleineren Umfang in der Privat-Haftpflicht enthalten. Bei uns zum Beispiel für Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 20.000 EUR bei der Tarif-Variante Basis (Grunddeckung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zu einer Bausumme von 10.000 EUR) oder sogar 50.000 EUR bei der Tarif-Variante Komfort. Ist die Bausumme aber größer, entfällt die Mitversicherung über die Privat-Haftpflicht, und Sie benötigen eine eigenständige Bauherren-Haftpflicht. Am besten, Sie besprechen Ihren Bedarf gemeinsam mit uns.