Bauherren-Haftpflicht

Gut zu wissen, dass Sie auch als Bauherr ruhig schlafen können

Wenn jemand gegen Sie berechtigte oder unberechtigte Schadenersatzansprüche erhebt, leistet - wie in der Privat-Haftpflicht -  auch die Bauherren-Haftpflichtversicherung dreierlei:

Auf dem Bau ist (fast) alles möglich

Bei einem Bauvorhaben sind Sie verpflichtet, besondere Sorgfalt walten zu lassen. Schließlich soll niemand zu Schaden kommen. Ganz ausschließen lässt sich das jedoch nicht. Manches passiert eben einfach trotzdem. Oder es passen Handwerker oder Subunternehmer auf dem Bau nicht genug auf.
Der Geschädigte wendet sich dann an Sie. Egal, ob Sie einen Ihrer Bauunternehmer verantwortlich machen können – zunächst müssen Sie den Schaden wiedergutmachen.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

Produktdetails

Wenn Sie als Bauherr haften müssen

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden. Das Besondere daran ist, dass Sie - anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens - selbst dann für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.

Zudem haben Sie besondere Pflichten, denn für die Verkehrssicherheit Ihres Bauvorhabens sind Sie als Bauherr selbst verantwortlich. Deshalb müssen Sie dafür sorgen, dass die Baustelle stets abgesichert ist und mit der größtmöglichen Umsicht gearbeitet wird.

Wann die Privat-Haftpflicht einspringt

Über die Privat-Haftpflicht haben Sie bereits Versicherungsschutz bei kleineren privaten Bauvorhaben, und zwar in der Tarif-Variante Basis bis zu einer Bausumme bis zu 20.000 EUR (in der Grunddeckung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zu 10.000 EUR) und in der Tarif-Variante Komfort bis zu 50.000 EUR.

Bei größeren Bauvorhaben, zum Beispiel einem kompletten Hausneubau, benötigen Sie eine separate Bauherren-Haftpflichtversicherung.

Wenn es sich um gewerbliche Risiken handelt

Bei Gewerbebauten, wie z.B. Betriebs-, Fabrikations-, Lager-, Verkaufs- oder Geschäftsgebäuden, aber auch bei Bauherrenrisiken von Baubetreuern oder Bauträgern gelten andere, höhere Haftungsgrenzen. Diese liegen nicht selten bei 5 Millionen Euro oder darüber.

Auch für diese Risiken stellen wir den passenden Versicherungsschutz bereit.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

Leistungsbeispiele

Unverzichtbarer Schutz für Bauherren

Die Bauherren-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und vor unberechtigten Schadenersatzforderungen, die gegen Sie als Bauherr gerichtet werden. Einige Beispiele:
  • Spielende Kinder gelangen auf die nicht ausreichend abgesicherte Baustelle und verletzen sich schwer. Die Eltern stellen Ansprüche auf Ersatz der Behandlungskosten und auf Schmerzensgeld.
  • Ein nicht richtig zugeschütteter Kabelschacht macht den Gehweg vor dem Baugrundstück zur Stolperfalle. Ein Passant kommt dabei zu Schaden und macht neben Behandlungskosten auch einen Ersatz der beschädigten Kleidung geltend.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen aufgrund von Bauvorhaben schützen können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Bauherren-Haftpflichtversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die Bauherren-Haftpflichtversicherung informieren und die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon empfehlen wir jedoch ein persönliches Gespräch, denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf richtig ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.


Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.


Ich habe einen Generalunternehmer für mein Bauvorhaben. Muss der nicht für fahrlässiges Verhalten seiner Mitarbeiter und seiner Subunternehmer haften?

Das ist richtig. Dennoch sind Sie damit nicht „aus dem Schneider“. Denn wenn ein Dritter in Zusammenhang mit dem Bauvorhaben zu Schaden kommt, wird der seine Ansprüche zunächst gegen Sie geltend machen. Ob Sie diese Haftung an den Generalunternehmer weiterreichen können, prüfen wir für Sie. Und oft genug bleibt dabei die Haftung bei Ihnen als Bauherr hängen – dann zahlen wir den Schaden.


Wann brauche ich eine eigenständige Bauherren-Haftpflichtversicherung?

Die Bauherrenhaftung bei privaten Bauvorhaben ist in einem kleineren Umfang in der Privat-Haftpflicht enthalten. Bei uns zum Beispiel für Bauvorhaben bis zu einer Bausumme von 20.000 EUR bei der Tarif-Variante Basis (Grunddeckung für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bis zu einer Bausumme von 10.000 EUR) oder sogar 50.000 EUR bei der Tarif-Variante Komfort. Ist die Bausumme aber größer, entfällt die Mitversicherung über die Privat-Haftpflicht, und Sie benötigen eine eigenständige Bauherren-Haftpflicht. Am besten, Sie besprechen Ihren Bedarf gemeinsam mit uns.



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