Mehr dazu finden Sie unter Produktdetails.
Haftung auch ohne Verschulden möglich
Als Kfz-Halter haben Sie per Gesetz besondere Pflichten. Dazu gehört, dass
Sie Ihr Fahrzeug in einem Zustand halten müssen, dass keine Gefahr davon
ausgeht.
Als Kfz-Halter oder berechtigter Fahrer haften Sie für alle Schäden, die
durch das Fahrzeug verursacht werden. Und es gibt einen besonderen
Grundsatz: Sie haften selbst dann für Schäden, wenn Ihnen kein
Verschulden nachzuweisen ist.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn
der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir
Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns
einfach an.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.
Wenn Sie für einen Schaden haften müssen, den Sie mit Ihrem Auto verursacht haben
Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.
Das Besondere daran ist, dass Sie, anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens, selbst dann für einen Schaden haften müssen, wenn Sie keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.
Wann die Kfz-Haftpflicht einspringt
Über die Kfz-Haftpflicht genießen Sie als Halter, Eigentümer und berechtigter Fahrer Haftpflichtversicherungsschutz, wenn durch das im Vertrag genannte Fahrzeug
Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden durch Anhänger, Auflieger oder (ab-) geschleppte Fahrzeuge, die selbst keinen Haftpflichtschutz haben.
Andere Länder - andere Sitten
In vielen europäischen Ländern gelten teilweise wesentlich geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung als bei uns in Deutschland. Wenn Sie sich im Ausland einen Leihwagen nehmen, bekommen Sie auch nur den landestypischen Versicherungsschutz mit auf den Weg. Ein eventueller Schaden kann diese geringeren Versicherungssummen leicht übersteigen - den Rest müssten Sie als Verursacher aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, Sie haben Ihr eigenes Fahrzeug über uns versichert. Denn dann genießen Sie automatisch und beitragsfrei den Schutz der sog. "Mallorca-Police", die die Lücke im ausländischen Versicherungsschutz schließt. Mit der Mallorca-Police sind Sie also bestens geschützt, wenn Sie im Ausland mit einem Leihwagen einen Schaden verursachen.
Doch was ist, wenn Sie nicht schuld sind?
Wie oben bereits erwähnt, gelten in vielen Ländern wesentlich geringere
Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach jeweiligem
Landesrecht kann es also sein, dass Sie im Falle eines Falles auf einem Teil
Ihres Schadens sitzen bleiben.
Nicht so mit dem neuen Auslandsschadenschutz! Denn ist Ihr PKW bei uns nach
der Tarif-Variante Exklusiv versichert, wird Ihnen Ihr Schaden so ersetzt,
als sei auch das schadenverursachende Fahrzeug bei uns nach deutschem Recht
gegen Haftpflichtansprüche versichert. In der Tarif-Variante Optimal können
Sie diesen Versicherungsschutz auf Wunsch mit einschließen.
Das Wichtigste ist ein leistungsfähiger Versicherungsschutz
Im Schadensfall können hohe Forderungen auf Sie zukommen: Das sind bei Personenschäden beispielsweise Schmerzensgeld, Renten oder auch Verdienstausfall, die ein Unfallopfer geltend machen kann. Bei Sachschäden haften Sie unter anderem für die Reparatur, eine Wertminderung oder auch für Mietwagenkosten des Unfallgegners. Vermögensschäden können Forderungen nach entgangenem Gewinn sein. Mehr finden Sie unter den Leistungsbeispielen.
Am besten, Sie lassen sich gleich ein Angebot für die leistungsfähige Kfz-Haftpflichtversicherung von Ihrem Berater vor Ort erstellen.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.
Für Ihren Fall gibt es das Verfahren der vorläufigen Deckungszusage. Das heißt, Sie erhalten von uns kurzfristig eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte). Diese Versicherungsbestätigung wird meist als Doppelkarte bezeichnet, auch wenn sie nach einer Verwaltungsvereinfachung nicht mehr doppelt ist.
Mit dieser Versicherungsbestätigung können Sie das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden und haben sofort Haftpflicht-Versicherungsschutz. Hiernach sollte zügig ein entsprechender Antrag gemeinsam mit Ihrem Außendienstpartner aufgenommen werden.
Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Fahrzeugtyp und dem Zulassungsbezirk sowie von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt. Am besten, Sie lassen sich ein individuelles Angebot erstellen.