Gut zu wissen, dass wir die Haftung für Sie übernehmen

Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine der wenigen Pflichtversicherungen. Sie funktioniert folgendermaßen: Wenn jemand gegen Sie Ansprüche erhebt, weil Sie angeblich oder tatsächlich einen Schaden angerichtet haben, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung dreierlei:
  • Es findet eine Sachverhaltsprüfung statt. So erfahren Sie, ob Sie für den angeblich oder tatsächlich entstandenen Schaden überhaupt aufkommen müssen.
  • Sind Sie zum Schadenersatz verpflichtet, brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen, denn berechtigte Ansprüche der Gegenseite werden von Ihrer Kfz-Haftpflichtversicherung befriedigt.
  • Sind Sie aber nicht zum Schadenersatz verpflichtet, wehrt Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung die unberechtigten Ansprüche, notfalls auch in einem Zivilprozess, für Sie ab.

Mehr dazu finden Sie unter Produktdetails.

Haftung auch ohne Verschulden möglich

Als Kfz-Halter haben Sie per Gesetz besondere Pflichten. Dazu gehört, dass Sie Ihr Fahrzeug in einem Zustand halten müssen, dass keine Gefahr davon ausgeht.

Als Kfz-Halter oder berechtigter Fahrer haften Sie für alle Schäden, die durch das Fahrzeug verursacht werden. Und es gibt einen besonderen Grundsatz: Sie haften selbst dann für Schäden, wenn Ihnen kein Verschulden nachzuweisen ist.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!

Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Gerne helfen wir Ihnen, den für Sie passenden Versicherungsschutz zu finden. Sprechen Sie uns einfach an.

Viele Kunden stellen uns Fragen zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Einige dieser Fragen haben wir für Sie auf einer eigenen Seite beantwortet.

Produktdetails

Wenn Sie für einen Schaden haften müssen, den Sie mit Ihrem Auto verursacht haben

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen, wenn berechtigt oder unberechtigt Schadenersatzansprüche gegen Sie geltend gemacht werden.

Das Besondere daran ist, dass Sie, anders als in den meisten anderen Bereichen des privaten Lebens, selbst dann für einen Schaden haften müssen, wenn Sie  keine unmittelbare Schuld daran tragen. Das wird als Gefährdungshaftung bezeichnet und ist im Gesetz geregelt.

Wann die Kfz-Haftpflicht einspringt

Über die Kfz-Haftpflicht genießen Sie als Halter, Eigentümer und berechtigter Fahrer Haftpflichtversicherungsschutz, wenn durch das im Vertrag genannte Fahrzeug

Der Versicherungsschutz gilt auch für Schäden durch Anhänger, Auflieger oder (ab-) geschleppte Fahrzeuge, die selbst keinen Haftpflichtschutz haben.

Andere Länder - andere Sitten

In vielen europäischen Ländern gelten teilweise wesentlich geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung als bei uns in Deutschland. Wenn Sie sich im Ausland einen Leihwagen nehmen, bekommen Sie auch nur den landestypischen Versicherungsschutz mit auf den Weg. Ein eventueller Schaden kann diese geringeren Versicherungssummen leicht übersteigen - den Rest müssten Sie als Verursacher aus eigener Tasche zahlen. Es sei denn, Sie haben Ihr eigenes Fahrzeug über uns versichert. Denn dann genießen Sie automatisch und beitragsfrei den Schutz der sog. "Mallorca-Police", die die Lücke im ausländischen Versicherungsschutz schließt. Mit der Mallorca-Police sind Sie also bestens geschützt, wenn Sie im Ausland mit einem Leihwagen einen Schaden verursachen.

Doch was ist, wenn Sie nicht schuld sind?

Wie oben bereits erwähnt, gelten in vielen Ländern wesentlich geringere Deckungssummen in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Nach jeweiligem Landesrecht kann es also sein, dass Sie im Falle eines Falles auf einem Teil Ihres Schadens sitzen bleiben.
Nicht so mit dem neuen Auslandsschadenschutz! Denn ist Ihr PKW bei uns nach der Tarif-Variante Exklusiv versichert, wird Ihnen Ihr Schaden so ersetzt, als sei auch das schadenverursachende Fahrzeug bei uns nach deutschem Recht gegen Haftpflichtansprüche versichert. In der Tarif-Variante Optimal können Sie diesen Versicherungsschutz auf Wunsch mit einschließen.

Das Wichtigste ist ein leistungsfähiger Versicherungsschutz

Im Schadensfall können hohe Forderungen auf Sie zukommen: Das sind bei Personenschäden beispielsweise Schmerzensgeld, Renten oder auch Verdienstausfall, die ein Unfallopfer geltend machen kann. Bei Sachschäden haften Sie unter anderem für die Reparatur, eine Wertminderung oder auch für Mietwagenkosten des Unfallgegners. Vermögensschäden können Forderungen nach entgangenem Gewinn sein. Mehr finden Sie unter den Leistungsbeispielen.

Am besten, Sie lassen sich gleich ein Angebot für die leistungsfähige Kfz-Haftpflichtversicherung von Ihrem Berater vor Ort erstellen.

Leistungsbeispiele

Wir haften für Ihr Auto

Die Kfz-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzforderungen, die gegen Sie als Versicherungsnehmer gerichtet werden. Einige Beispiele:
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie sich vor den finanziellen Folgen von Haftpflichtansprüchen aus Fahrzeugeigentum schützen können, sprechen Sie am besten mit uns, wir beraten Sie gern.

 

Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Kfz-Haftpflichtversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die 
Kfz-Haftpflichtversicherung informieren und die Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon empfehlen wir jedoch ein persönliches Gespräch. Denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur, wenn der Bedarf ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.


Wenn ich mich kurzfristig für den Kauf eines Autos entscheide, wie schnell kann ich dann an eine Kfz-Haftpflichtversicherung kommen?

Für Ihren Fall gibt es das Verfahren der vorläufigen Deckungszusage. Das heißt, Sie erhalten von uns kurzfristig eine Versicherungsbestätigung (Deckungskarte). Diese Versicherungsbestätigung wird meist als Doppelkarte bezeichnet, auch wenn sie nach einer Verwaltungsvereinfachung nicht mehr doppelt ist.

Mit dieser Versicherungsbestätigung können Sie das Fahrzeug bei Ihrer Zulassungsstelle anmelden und haben sofort Haftpflicht-Versicherungsschutz. Hiernach sollte zügig ein entsprechender Antrag gemeinsam mit Ihrem Außendienstpartner aufgenommen werden.


Was kostet eine Kfz-Haftpflichtversicherung?

Das hängt von verschiedenen Faktoren ab, unter anderem vom Fahrzeugtyp und dem Zulassungsbezirk sowie von Ihrem Schadenfreiheitsrabatt. Am besten, Sie lassen sich ein individuelles Angebot erstellen.

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