Fensterscheiben, Verglasung an Ihren Möbeln,
Ceranfelder - all das und einiges mehr kann zu Bruch gehen. Eine
Haushaltglasversicherung bietet Ihnen schnell Ersatz.
Was alles in der Haushaltsglasversicherung mitversichert ist,
erfahren Sie unter Produktdetails. Auch die Versicherungsbedingungen dazu
können Sie online abrufen.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig!
Die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal, wenn der
Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde. Damit Sie prüfen
können, welchen Versicherungsschutz Sie benötigen, sprechen Sie einfach mit
uns. Wir beraten Sie gern.
Viele Kunden stellen uns Fragen zur Haushaltglasversicherung. Einige dieser
Fragen haben wir für Sie unten auf diesen Seiten beantwortet.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihre Gebäude- und Mobiliarverglasungen am besten absichern können, sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.
Allgemeine Bedingungen für
die Glasversicherung (AGeB 94 Fassung Jan. 2001)
An dieser Stelle können Sie sich gerne
vorab über die Glasversicherung informieren und die
Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen
davon empfehlen wir ein persönliches Gespräch, denn die beste
Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf richtig
ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.
Fragen Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte unsere Kontaktmöglichkeiten.
Die Haushaltglasversicherung bezahlt den Schaden der Gebäudeverglasung an
Ihrer Wohnung oder Ihrem Einfamilienhaus. Darüber hinaus übernehmen wir auch
eventuell anfallende Sonderkosten für Gerüste, Kräne oder auch die
Beseitigung von Hindernissen – und zwar bis zu einem Wert von 1.000 EUR.
Ja. Die Haushaltglasversicherung ersetzt Schäden an Scheiben und
Glasplatten. Dazu gehören auch Spiegel und Bildverglasungen.
Nein, denn die Hausratversicherung ersetzt nur Schäden an Ihrem Hausrat, die durch Feuer, Einbruchdiebstahl und darauf folgenden Vandalismus, Leitungswasser, Sturm und Hagel entstanden sind. Der Schutz gegen weitere Elementargefahren wie Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch oder Rückstau ist gegen Zuschlag möglich.
Gebäudeverglasungen, also Fenster oder Türverglasungen, gehören nicht zum Hausrat. Es gibt nur eine Ausnahme: Gebäudebeschädigungen in Zusammenhang mit einem Einbruchdiebstahl im Bereich oder in der Wohnung sind über die Hausratversicherung abgedeckt. Aber auch das reicht nicht: Wird eine Scheibe beispielsweise von einem spielenden Kind oder von einem Randalierer eingeworfen, liegt kein Einbruchdiebstahl und damit kein Versicherungsschutz über die Hausratversicherung vor.