Wenn Sie sich unternehmerisch betätigen, tragen Sie
nicht nur für das Vermögen und die positive Entwicklung Ihres Unternehmens
Verantwortung. Mitunter müssen Sie Ihr Unternehmen auch davor schützen, dass
Dritte Ansprüche gegen das betriebliche Vermögen geltend machen. Und das
können berechtigte Ansprüche sein, wenn dieser Dritte durch Sie, Ihre
Mitarbeiter oder Ihre Produkte zu Schaden gekommen ist. Aber es gibt auch
immer wieder unberechtigte Ansprüche, deren Abwehr für das Unternehmen
wichtig, aber nicht leicht finanzierbar sind.
In dieser Situation haben Sie mit der Gewerblichen Haftpflichtversicherung
einen starken Rückhalt. Werden Ansprüche auf Schadenersatz gegen Sie
gerichtet, prüfen wir für Sie, ob die Ansprüche berechtigt sind. Ist das der
Fall, befriedigen wir die Ansprüche und bewahren Sie davor, Ihr
betriebliches Vermögen zu riskieren. Ist das nicht der Fall, wehren wir
diese Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht.
Wie Sie mit der Gewerblichen Haftpflichtversicherung Ihren Betrieb optimal
vor berechtigten und unberechtigten Schadenersatzansprüchen schützen,
erfahren Sie unter Produktdetails. Einige Leistungsbeispiele helfen bei der
Einschätzung, in welchem Maße auch Ihr Unternehmen von Haftpflichtrisiken
betroffen ist.
Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig
Denn auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann optimal,
wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig umgesetzt wurde.
Viele unserer Kunden stellen uns Fragen zu den Möglichkeiten, sich vor
Haftpflichtansprüchen zu schützen. Einige davon haben wir auf einer eigenen
Seite für Sie beantwortet.



Produktdetails
Kein Betrieb ist wie der
andere
Nur in einem sind alle Unternehmen gleich: Für bestimmte Schäden müssen
Sie haften, ihn also wieder gutmachen. Und das grundsätzlich unbegrenzt,
notfalls also auch unter Inkaufnahme einer Insolvenz.
Zum Beispiel haften Sie für
- schuldhaft herbeigeführte Schäden, ganz
gleich, ob durch Sie persönlich oder durch Ihre Mitarbeiter,
- Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht,
- Schädigung der Umwelt durch Ihren Betrieb,
- bei Arbeitsunfällen, wenn
Sozialversicherungsträger Regress für die Folgekosten nehmen können.
Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung übernimmt die Prüfung der
Haftungsfrage, die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die Befriedigung
berechtigter Ansprüche. Dabei kann es sich um Personen-, aber auch um
Sachschäden handeln.
Wenn es um das Vermögen anderer geht
Manchmal liegt weder das eine, noch das andere vor. Bestimmte
Berufsgruppen wie zum Beispiel Anwälte, Notare, Steuerberater, Gutachter
oder Hausverwalter, aber auch Vereine und Verbände können durch falsche
Beratungen und Berechnungen so genannte Vermögensschäden auslösen. Das
bedeutet, dass der Geschädigte Geld verliert. Hierfür bieten
wir Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungen an.
Eine gute Haftpflicht ist wie ein Maßanzug
In jedem Gewerbe, in jeder Branche gibt es ganz typische
Haftungsrisiken, denen Ihr Unternehmen ausgesetzt sein kann. Deshalb
empfehlen wir regelmäßig, den Versicherungsschutz nach Maß statt von der
Stange zu wählen.
Das beginnt schon bei der richtigen Beschreibung Ihres Betriebes und
aller Ihrer betrieblichen Tätigkeiten. Besonders wichtig ist, typische
Haftungsquellen ausdrücklich zu benennen und einzuschließen. So gehen
beispielsweise Handwerksbetriebe ganz andere Risiken ein als reine
Bürobetriebe.
Hier können Sie direkt von unseren Erfahrung profitieren: Für viele
Branchen halten wir Deckungskonzepte bereit, die genau die in dieser
Branche typischen Haftungsquellen benennen und einschließen. Am Besten,
Sie informieren sich bei Ihrem Berater vor Ort



Leistungsbeispiele
Damit Sie wieder gutmachen
können, was passiert ist
Wer einen Schaden anrichtet, muss den Geschädigten zumindest
wirtschaftlich so stellen, als wäre der Schaden nie geschehen. Das ist
sinngemäß das Prinzip, nach dem das deutsche Haftungsrecht aufgebaut
ist. Dabei spielt die Leistungsfähigkeit, also das Vermögen des
Schädigers, keine Rolle: Ein angerichteter Schaden muss wieder
ausgeglichen werden. Einige Beispiele:
- In einem Geschäft stürzt ein Besucher über
einen unachtsam stehen gelassenen Putzeimer und verletzt sich. Seine
Krankenkasse stellt Regressansprüche für die Behandlungskosten, der
Arbeitgeber des Unfallopfers Ansprüche auf Ersatz der
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Auch ein Schmerzensgeld wird
fällig. Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung übernimmt diese
Kosten, weil der Geschäftsinhaber seine Verkehrssicherungspflicht
verletzt hatte.
- Ein vom Baugerüst gefallener Dachziegel
trifft einen Passanten und verletzt diesen. Der verantwortliche
Dachdeckerbetrieb wird durch seine Gewerbliche
Haftpflichtversicherung von den finanziellen Folgen freigestellt.
- Ein Friseur deckt die Kleidung seines Kunden
nicht ausreichend ab. Während des Färbens der Haare wird die
Kleidung des Kunden verschmutzt. Doch er kann sich auf seine
Gewerbliche Haftpflichtversicherung verlassen, denn sie enthält im
Rahmen des Handwerkerkonzepts auch Schäden, die am Eigentum des
Kunden in Zusammenhang der beruflichen Tätigkeit entstehen
(Tätigkeitsschäden).
Die Gewerbliche Haftpflichtversicherung sollte der wichtigste Baustein
in Ihrem betrieblichen Risikomanagement sein, denn Sie haften
grundsätzlich unbegrenzt. Deshalb könnten das Vermögen Ihres Betriebes
und dadurch auch sein Fortbestand leicht gefährdet sein.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihren Betrieb optimal vor
den finanziellen Folgen von Schadenersatzansprüchen schützen können,
sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gerne.



Bedingungen
Versicherungsbedingungen für die Gewerbliche
Haftpflichtversicherung
An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über die
Gewerbliche Haftpflichtversicherung informieren und die
Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen
davon empfehlen wir ein persönliches Gespräch, denn die beste
Versicherung erfüllt ihren Zweck nur, wenn der Bedarf ermittelt
und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

Die bislang vorzufindenden
Bedingungen haben zum 1.1.2008 auf Grund des neuen
Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ihre Gültigkeit
verloren.
In Kürze finden Sie hier wie gewohnt die neuen Bedingungen.

Fragen
Sie – wir antworten gerne!
An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen
wiedergeben. Wenn Sie weitere Fragen haben, nutzen Sie bitte
unsere Kontaktmöglichkeiten.
Mit welchen Summen muss ich haften, wenn ich
einen Dritten schädige?
Grundsätzlich unbegrenzt, denn das Gesetz verlangt, dass der
Geschädigte zumindest finanziell wieder so gestellt wird, als wäre der
Schaden nie entstanden. Damit ist das Haftungsrisiko stets Existenz
gefährdend für den Betrieb.
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Es gibt verschiedene Versicherungssummen zur Auswahl. Dem liegen auch
Erfahrungswerte zugrunde, wie hoch in Einzelfällen bereits
Haftungssummen ausgefallen sind. Beachten Sie allerdings, dass dies
allein keine Gewähr dafür ist, dass nicht auch einmal höhere Schäden
eintreten können. Bitte kalkulieren Sie Ihren individuellen Bedarf
gemeinsam mit Ihrem Berater vor Ort.
Wie sollte meine Gewerbliche
Haftpflichtversicherung gestaltet sein?
Das Wichtigste ist, dass Ihr Betrieb und alle betrieblichen Tätigkeiten,
die Sie ausüben, auch benannt und ausdrücklich versichert sind. Darüber
hinaus gibt es in jeder Branche typische Haftungsquellen, also bestimmte
Tätigkeiten und Sachverhalte, die zu Schadenersatzansprüchen führen
können. Um Ihnen optimalen Versicherungsschutz bieten zu können, haben
wir deshalb für viele Branchen Deckungskonzepte zusammengestellt, in
denen die typischen Risiken benannt und mitversichert sind.
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