Tarife GE, GE-TOP bzw. Ausbildungstarife R-GE, R-GE-TOP

Gesetzlich Krankenversicherte müssen immer mehr aus eigener Tasche zuzahlen.

Die private Zusatzversicherung der SIGNAL Tarife GE und GE-TOP übernimmt bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen und ermöglicht Ihnen ganz neue Komfortleistungen:

Zahnersatz
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 35% - 50% der Kosten für eine einfache kassenzahnärztliche Versorgung selbst; für hochwerti-gen Zahnersatz noch deutlich mehr.

Sie erhalten aus den Tarifen GE und GE-TOP insgesamt 30% (20% aus GE und 10% aus GE-TOP) vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Leistungsumfang eingeschlossen ist auch die Erstattung für Einzelkronen und Einlagefüllungen/ Inlays; für Implantate gibt es einen festen Leistungsrahmen.

Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz beträgt bis zu

  • 1.000 EUR im 1. Vers.jahr = 300 EUR tarifliche Leistung (200 EUR aus GE, 100 EUR aus GE-TOP)
  • 1.500 EUR im 2. Vers.jahr = 450 EUR tarifliche Leistung (300 EUR aus GE, 150 EUR aus GE-TOP)
  • 2.000 EUR im 3. Vers.jahr = 600 EUR tarifliche Leistung (400 EUR aus GE, 200 EUR aus GE-TOP)
  • 2.500 EUR im 4. Vers.jahr = 750 EUR tarifliche Leistung (500 EUR aus GE, 250 EUR aus GE-TOP)

Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.

Brillen, Kontaktlinsen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahmen: Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen).

Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Immer nach Vorleistung der GKV 100% der verbleibenden Kosten für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen; insgesamt bis zu 165 EUR.

Wird keine Vorleistung der GKV erbracht, erhalten Sie die tariflichen Leistungen auch dann, wenn eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht Anspruch auf Erstattung einer Sehhilfe alle drei Kalenderjahre.

Auslandsreise-KV
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Auslandsrücktransporte sowie 100% für ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen. Auslandsreisenden in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen verbleiben im Regelfall Zuzahlungen, da sich die Erstattung nach den Regelungen des Urlaubslandes richtet.

Sie erhalten aus dem Tarif GE:
100% für ambulante und stationäre Behandlung bei akut aufgetretenen Erkrankungen und Unfällen sowie schmerzstillende zahnärztliche Behandlung - für alle vorübergehenden Reisen bis zu jeweils 6 Wochen Dauer. Bei Tod im Ausland max. 11.000 EUR für Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am Ster-beort.

Bei schwerer Erkrankung oder Unfall werden die Mehrkosten für einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland erstattet.

Kuren
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf 28 Tage; Kuren werden i.d.R. nur noch alle 3 - 4 Jahre bewilligt.

Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Täglich 8,25 EUR für max. 28 Tage innerhalb von drei aufeinander folgenden Jahren.

Und diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich aus dem Tarif GE-TOP:

Krankenhausleistungen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 EUR für maximal 28 Tage im Jahr an, die Sie als Patient selber tragen müssen. Das wären bis zu 280 EUR jährlich.

Des weiteren können Sie als gesetzlich Versicherter das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden möchten, nicht frei wählen.

Sie erhalten aus dem Tarif GE-TOP:

  • die gesetzlichen Zuzahlungen in Höhe von 10 EUR pro Tag, maximal für 28 Tage
  • die Mehrkosten für die Wahl eines anderen (für die gesetzliche Krankenversicherung zugelassenen) Krankenhauses, als vom Arzt verordnet

Rooming in
Für Kinder unter 10 Jahren erstatten wir für bis zu 14 Tage pro Kalenderjahr, max. 25 EUR pro Tag, die gesondert berechenbaren Kosten für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils (der ebenfalls bei uns krankheitskostenversichert ist) als Begleitperson im Krankenhaus.

Gesetzliche Zuzahlungen
Sie erhalten 80% der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) einschl. Verordnungsgebühr, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel sowie Haushaltshilfen, insgesamt max. 550 EUR im Kalenderjahr.

Hilfsmittel
Sie erhalten 80% der verbleibenden Kosten (nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung) für folgende im Tarif genannte Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen und Perücke nach Haarausfall infolge einer Chemotherapie. Wir erstatten die Kosten für die vorgenannten Hilfsmittel bis zu 550 EUR im Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sie erhalten alle 2 Kalenderjahre 80% der Kosten für folgende Vorsorgeuntersuchungen:

  • ab dem 20. Lebensjahr für tariflich festgelegte Untersuchungen zur Krebsfrüherkennung
  • ab dem 25. Lebensjahr für videosystemgestützte Untersuchungen im Rahmen der Hautkrebsvorsorge
  • ab dem 30. Lebensjahr ein Life-Style-Check ( Beratung, EKG, Blutdruckmessung, Labor)
  • ab dem 50. Lebensjahr für tariflich festgelegte Schlaganfallvorsorge

Wir erstatten für diese Untersuchungen insgesamt 550 EUR pro Kalenderjahr.

Sie erhalten 80% der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Neugeborenen, die nicht in den Kinder-Richtlinien enthalten sind. Wir erstatten bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr.

Sie erhalten zusätzlich 80% der Kosten für folgende Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen: Hepatitis A, FSME, und Typhus. Wir erstatten für die vorgenannten Schutzimpfungen insgesamt bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr.

Naturheilkunde durch Ärzte und Heilpraktiker
Sie erhalten 80% der Kosten für tariflich festgelegte naturheilkundliche Leistungen von Ärzten und Heilpraktikern einschließlich der verordneten, nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Arzneimittel.
Wir erstatten bis zu 550 EUR pro Kalenderjahr.

 

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