Gesetzlich Krankenversicherte müssen immer mehr aus eigener Tasche zuzahlen.
Die private Zusatzversicherung der SIGNAL Tarife GE und GE-TOP übernimmt bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen und ermöglicht Ihnen ganz neue Komfortleistungen:
Zahnersatz
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 35% - 50% der Kosten für eine einfache kassenzahnärztliche
Versorgung selbst; für hochwerti-gen Zahnersatz noch deutlich mehr.
Sie erhalten aus den Tarifen GE und GE-TOP insgesamt 30% (20% aus GE und 10% aus GE-TOP) vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Leistungsumfang eingeschlossen ist auch die Erstattung für Einzelkronen und Einlagefüllungen/ Inlays; für Implantate gibt es einen festen Leistungsrahmen.
Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz beträgt bis zu
Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.
Brillen, Kontaktlinsen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahmen:
Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte
Menschen).
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Immer nach Vorleistung der GKV 100% der verbleibenden Kosten für
Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen; insgesamt bis zu 165
EUR.
Wird keine Vorleistung der GKV erbracht, erhalten Sie die tariflichen Leistungen auch dann, wenn eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht Anspruch auf Erstattung einer Sehhilfe alle drei Kalenderjahre.
Auslandsreise-KV
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Auslandsrücktransporte sowie 100% für
ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne
Sozialversicherungsabkommen. Auslandsreisenden in Ländern mit
Sozialversicherungsabkommen verbleiben im Regelfall Zuzahlungen, da sich
die Erstattung nach den Regelungen des Urlaubslandes richtet.
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
100% für ambulante und stationäre Behandlung bei akut aufgetretenen
Erkrankungen und Unfällen sowie schmerzstillende zahnärztliche
Behandlung - für alle vorübergehenden Reisen bis zu jeweils 6 Wochen
Dauer. Bei Tod im Ausland max. 11.000 EUR für Kosten der Überführung
oder Bestattungskosten am Ster-beort.
Bei schwerer Erkrankung oder Unfall werden die Mehrkosten für einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland erstattet.
Kuren
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt
auf 28 Tage; Kuren werden i.d.R. nur noch alle 3 - 4 Jahre bewilligt.
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Täglich 8,25 EUR für max. 28 Tage innerhalb von drei aufeinander
folgenden Jahren.
Und diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich aus dem Tarif GE-TOP:
Krankenhausleistungen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich 10 EUR für maximal 28
Tage im Jahr an, die Sie als Patient selber tragen müssen. Das wären bis
zu 280 EUR jährlich.
Des weiteren können Sie als gesetzlich Versicherter das Krankenhaus, in dem Sie behandelt werden möchten, nicht frei wählen.
Sie erhalten aus dem Tarif GE-TOP:
Rooming in
Für Kinder unter 10 Jahren erstatten wir für bis zu 14 Tage pro
Kalenderjahr, max. 25 EUR pro Tag, die gesondert berechenbaren Kosten
für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils (der ebenfalls bei uns
krankheitskostenversichert ist) als Begleitperson im Krankenhaus.
Gesetzliche Zuzahlungen
Sie erhalten 80% der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen für
Heilmittel (z. B. Massagen, Krankengymnastik) einschl.
Verordnungsgebühr, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel sowie
Haushaltshilfen, insgesamt max. 550 EUR im Kalenderjahr.
Hilfsmittel
Sie erhalten 80% der verbleibenden Kosten (nach Vorleistung der
gesetzlichen Krankenversicherung) für folgende im Tarif genannte
Hilfsmittel: Hörgeräte, Sprechgeräte, Krankenfahrstuhl, Prothesen und
Perücke nach Haarausfall infolge einer Chemotherapie. Wir erstatten die
Kosten für die vorgenannten Hilfsmittel bis zu 550 EUR im Kalenderjahr.
Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen
Sie erhalten alle 2 Kalenderjahre 80% der Kosten für folgende
Vorsorgeuntersuchungen:
Wir erstatten für diese Untersuchungen insgesamt 550 EUR pro Kalenderjahr.
Sie erhalten 80% der Kosten für Vorsorgeuntersuchungen bei Neugeborenen, die nicht in den Kinder-Richtlinien enthalten sind. Wir erstatten bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr.
Sie erhalten zusätzlich 80% der Kosten für folgende Schutzimpfungen im Rahmen von Reisen: Hepatitis A, FSME, und Typhus. Wir erstatten für die vorgenannten Schutzimpfungen insgesamt bis zu 200 EUR pro Kalenderjahr.
Naturheilkunde durch Ärzte und Heilpraktiker
Sie erhalten 80% der Kosten für tariflich festgelegte naturheilkundliche
Leistungen von Ärzten und Heilpraktikern einschließlich der verordneten,
nicht verschreibungspflichtigen, naturheilkundlichen Arzneimittel.
Wir erstatten bis zu 550 EUR pro Kalenderjahr.