Gesetzlich Krankenversicherte / Heilfürsorgeberechtigte müssen immer mehr aus eigener Tasche zuzahlen.
Die private Zusatzversicherung der SIGNAL Tarife GE und GE-PLUS übernimmt bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen und ermöglichen Ihnen Komfortleistungen, die es bei der gesetzlichen Krankenversicherung gar nicht gibt:
Zahnersatz
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 35% - 50% der Kosten für eine einfache kassenzahnärztliche
Versorgung selbst; für hochwertigen Zahnersatz noch deutlich mehr.
Sie erhalten aus den Tarifen GE und GE-PLUS insgesamt 30% (20% aus GE und 10% aus GE-PLUS) vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Leistungsumfang eingeschlossen ist auch die Erstattung für Einzelkronen und Einlagefüllungen/ Inlays; für Implantate gibt es einen festen Leistungsrahmen.
Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz beträgt bis zu
Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.
Brillen, Kontaktlinsen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahmen:
Kinder bis Vollendung 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte
Menschen).
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Immer nach Vorleistung der GKV bzw. Heilfürsorge 100% der verbleibenden
Kosten für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen; insgesamt
bis zu 165 EUR.
Wird keine Vorleistung der GKV/ Beihilfe/ Heilfürsorge erbracht, erhalten Sie die tariflichen Leistungen auch dann, wenn eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht Anspruch auf Erstattung einer Sehhilfe alle drei Kalenderjahre.
Auslandsreise-KV
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Auslandsrücktransporte sowie 100% für
ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne
Sozialversicherungsabkommen. Auslandsreisenden in Ländern mit
Sozialversicherungsabkommen verbleiben im Regelfall Zuzahlungen, da sich
die Erstattung nach den Regelungen des Urlaubslandes richtet.
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
100% für ambulante und stationäre Behandlung bei akut aufgetretenen
Erkrankungen und Unfällen sowie schmerzstillende zahnärztliche
Behandlung - für alle vorübergehenden Reisen bis zu jeweils 6 Wochen
Dauer. Bei Tod im Ausland max. 11.000 EUR für Kosten der Überführung
oder Bestattungskosten am Sterbeort.
Bei schwerer Erkrankung oder Unfall werden die Mehrkosten für einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland erstattet.
Kuren
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt
auf 28 Tage; Kuren werden i.d.R. nur noch alle 3 - 4 Jahre bewilligt.
Sie erhalten aus GE:
Täglich 8,25 EUR für 28 Tage innerhalb von drei aufeinander folgenden
Jahren.
Heilpraktiker
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten.
Sie erhalten aus GE-PLUS:
80% des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages, max. 550 EUR im
Kalenderjahr; bis zum Höchstsatz des Gebührenverzeichnisses (GebüH 85).
...und diese Leistungen erhalten Sie zusätzlich aus dem Tarif GE-PLUS:
Heilmittel (physikalisch-medizinische Leistungen)
80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen (z. B. für Massagen, Fango).
Hilfsmittel
80% Ihrer gesetzlichen Zuzahlungen für Hilfsmittel (ohne Sehhilfen) und
80% der nach Vorleistung der gesetzlichen Krankenversicherung
verbleibenden Kosten für folgende Hilfsmittel: Sprechgeräte,
Krankenfahrstuhl, Prothesen, Perücke nach Haarausfall infolge einer
Chemotherapie; bis 1.100 EUR im Kalenderjahr Gesamtleistung.