Gesetzlich Krankenversicherte / Heilfürsorgeberechtigte müssen immer mehr aus eigener Tasche zuzahlen.
Die private Zusatzversicherung des SIGNAL Tarifes GE übernimmt bzw. reduziert Ihre Eigenbeteiligungen und ermöglicht Ihnen ganz neue Komfortleistungen:
Zahnersatz
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 35% - 50% der Kosten für eine einfache kassenzahnärztliche
Versorgung selbst; für hochwertigen Zahnersatz noch deutlich mehr.
Sie erhalten aus dem Tarif GE 20% vom erstattungsfähigen Rechnungsbetrag, bis zum Höchstsatz der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Im Leistungsumfang eingeschlossen ist auch die Erstattung für Einzelkronen und Einlagefüllungen/ Inlays; für Implantate gibt es einen festen Leistungsrahmen.
Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag für Zahnersatz beträgt bis zu
Ab dem 5. Versicherungsjahr und bei Unfällen entfallen die Summenbegrenzungen.
Brillen, Kontaktlinsen
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Brillen und Kontaktlinsen (Ausnahmen: Kinder
bis Vollendung 18. Lebensjahr und schwer sehbeeinträchtigte Menschen).
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Immer nach Vorleistung der GKV bzw. Heilfürsorge 100% der verbleibenden
Kosten für Brillengestelle, Brillengläser und Kontaktlinsen; insgesamt bis
zu 165 EUR.
Wird keine Vorleistung der GKV/ Beihilfe/ Heilfürsorge erbracht, erhalten Sie die tariflichen Leistungen auch dann, wenn eine Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien vorliegt. Ansonsten besteht Anspruch auf Erstattung einer Sehhilfe alle drei Kalenderjahre.
Auslandsreise-KV
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 100% der Kosten für Auslandsrücktransporte sowie 100% für
ärztliche Behandlungen in Ländern außerhalb der EU bzw. in Ländern ohne
Sozialversicherungsabkommen. Auslandsreisenden in Ländern mit
Sozialversicherungsabkommen verbleiben im Regelfall Zuzahlungen, da sich die
Erstattung nach den Regelungen des Urlaubslandes richtet.
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
100% für ambulante und stationäre Behandlung bei akut aufgetretenen
Erkrankungen und Unfällen sowie schmerzstillende zahnärztliche Behandlung -
für alle vorübergehenden Reisen bis zu jeweils 6 Wochen Dauer. Bei Tod im
Ausland max. 11.000 EUR für Kosten der Überführung oder Bestattungskosten am
Sterbeort.
Bei schwerer Erkrankung oder Unfall werden die Mehrkosten für einen aus medizinischen Gründen notwendigen und ärztlich angeordneten Rücktransport nach Deutschland erstattet.
Kuren
Ihre Zuzahlung in der gesetzlichen Krankenversicherung:
Sie tragen 10 EUR pro Tag selbst, bei Anschlussheilbehandlungen begrenzt auf
28 Tage; Kuren werden i.d.R. nur noch alle 3 - 4 Jahre bewilligt.
Sie erhalten aus dem Tarif GE:
Täglich 8,25 EUR für max. 28 Tage innerhalb von drei aufeinander
folgenden Kalenderjahren.