Gut zu wissen: Auf SIGNAL IDUNA können Sie sich verlassen

Sie machen endlich Ihre Traumreise? Genießen Sie die vielfältigen Eindrücke ferner Länder und machen Sie sich keine Sorgen, wenn Sie dort einmal zum Arzt müssen – denn die SIGNAL IDUNA-Auslandsreise-Krankenversicherung begleitet Sie überall hin. Garantiert!

Warum Sie diesen Reisebegleiter dabei haben sollten, erfahren Sie unter Produktdetails.

Die richtige Bedarfsermittlung ist wichtig

Viele Kunden stellen Fragen zum Krankenversicherungsschutz im Ausland. Einige davon finden Sie unten auf dieser Seite.

Viel wichtiger ist aber noch etwas anderes: Auch die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nur dann, wenn der Bedarf vorher festgestellt und richtig abgesichert wurde. Und das erreichen Sie am besten, wenn Sie sich von uns beraten lassen.

 

Produktdetails

Ihr hilfreicher Reisebegleiter

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt grundsätzlich auch Krankheitskosten, wenn Sie sich anlässlich von Auslandsaufenthalten in ärztliche, zahnärztliche oder stationäre Behandlung begeben müssen. Das gilt allerdings nur für diejenigen Länder, mit denen Sozialversicherungsabkommen bestehen.

Und auch dann ist keineswegs überall gewährleistet, dass Ihre Kosten übernommen werden. Denn vielfach wird die Europäische Krankenversicherungskarte oder der Auslandskrankenschein nicht akzeptiert, sondern die sofortige bare Begleichung von Behandlungskosten verlangt - aber nicht auch voll von der Krankenkasse erstattet.

Volle Leistung, überall

Mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA brauchen Sie sich darüber keine Gedanken mehr zu machen. Ganz gleich wo, Ihre Kosten werden zu 100% erstattet, und zwar für
ambulante ärztliche Heilbehandlung

Mehr darüber, welche Leistungen Ihnen die Reise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA bietet, finden Sie unter den Leistungsbeispielen.

Haben Sie noch Fragen? Sprechen Sie uns einfach an.

 

Leistungsbeispiele

Damit der Urlaub in guter Erinnerung bleibt

In vielen Ländern gibt es Probleme, wenn Sie als gesetzlich Krankenversicherter zum Beispiel mit der Europäischen Krankenversicherungskarte oder dem Auslandskrankenschein versuchen, eine Behandlung zu erhalten. Die Stiftung Warentest meint dazu beispielsweise: „Gesetzlich Krankenversicherte sollten für ihren Urlaub im Ausland eine Reisekrankenversicherung abschließen“ (Juni 2006).

Einige Beispiele:
  • Ein Kassenpatient erkrankt in Ägypten und muss sich dort einer Behandlung unterziehen. Da kein Sozialversicherungsabkommen besteht, muss er die Kosten selbst tragen.
  • Ein anderer Urlauber muss sich in Spanien behandeln lassen. Der Arzt besteht auf Barzahlung. Heimgekehrt, muss der Urlauber erfahren, dass die abgerechneten Leistungen nicht in voller Höhe nach deutschem Krankenversicherungsrecht abzurechnen sind, auf der Differenz bleibt er sitzen.
  • Eine Urlauberin ist im Ausland erkrankt. Es wird dringend angeraten, sie zu weiteren medizinischen Behandlungen nach Deutschland zu fliegen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Kosten allerdings nicht.
Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, wie Sie Ihre Gesundheit auch im Ausland mit der Auslandsreise-Krankenversicherung der SIGNAL IDUNA absichern können, sprechen Sie am besten mit uns, wir beraten Sie gern.

Bedingungen

Versicherungsbedingungen für die Auslandsreise-Krankenversicherung

An dieser Stelle können Sie sich gerne vorab über Ihre SIGNAL IDUNA Auslandsreise-Krankenversicherung informieren und die jeweiligen Versicherungsbedingungen einsehen oder herunterladen. Abgesehen davon ist jedoch ein Gespräch mit Ihrer SIGNAL IDUNA empfehlenswert, denn die beste Versicherung erfüllt ihren Zweck nicht, wenn nicht der Bedarf ermittelt und die Leistungen hierauf abgestimmt werden.

Fragen und Antworten

Fragen Sie – wir antworten gerne!

An dieser Stelle können wir nur einige häufig gestellte Fragen wiedergeben. Wenn Sie weitere  Fragen haben, nutzen Sie doch unsere Kontaktmöglichkeiten.


Ich habe eine Europäische Krankenversicherungskarte. Brauche ich da überhaupt noch eine Auslandsreise-Krankenversicherung?

Ja, denn Ihre Europäische Krankenversicherungskarte hilft Ihnen nur begrenzt. Sie gilt ohnehin nur in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Und selbst dann ist nicht immer sichergestellt, dass sie akzeptiert wird. Es kann Ihnen also leicht passieren, dass Sie auf Behandlungskosten sitzen bleiben. Außerdem werden manche Leistungen von der Krankenkasse nicht übernommen, zum Beispiel ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland.